Amtsgericht Hannover spricht Stadt von Haftung für Sonderumlage im Ihme-Zentrum frei
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt nicht für ausgefallene Zahlungen einer insolventen Eigentümergesellschaft im Ihme-Zentrum haftet. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Es ging um eine Sonderumlage von rund 4,1 Millionen Euro für Sanierungsarbeiten am Sockelgeschoss des Gebäudekomplexes.
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Die Kläger, die Eigentümergemeinschaft des Ihme-Zentrums, hatten von der Stadt die Übernahme von 100.000 Euro als Teilbetrag der ausgefallenen Zahlungen der Projekt IZ Hannover GmbH gefordert. Das Gericht wies dies zurück, da weder die Gemeinschaftsordnung noch ein gerichtlicher Vergleich eine gesamtschuldnerische Haftung der Stadt vorgesehen hätten.
Die Insolvenz eines Miteigentümers begründe keine Ausfallhaftung der anderen Eigentümer.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Eigentümergemeinschaft kann binnen eines Monats Berufung einlegen.
Das vollständige Urteil wird in Kürze in der niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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