Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar gesunken
Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – In dem von der Coronakrise noch unbeeinflussten Monat Februar 2020 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,2 Prozent gesunken. Die deutschen Amtsgerichte meldeten insgesamt 1.529 Insolvenzen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Februar auf knapp eine Milliarde Euro.
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Im Februar 2019 hatten sie bei zwei Milliarden Euro gelegen, so die Statistiker. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im zweiten Monat de Jahres mit 255 Fällen (Februar 2019: 282) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 226 Insolvenzanträge (Februar 2019: 248). In den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 177 Insolvenzanträge gemeldet (Februar 2019: 144). Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.604 übrige Schuldner im Februar 2020 Insolvenz an (-4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat), so die Statistiker. Darunter waren 4.823 Insolvenzanträge von Verbrauchern sowie 1.505 Anträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Da viele Unternehmen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Not geraten sind, veröffentlichte das Statistische Bundesamt auch vorläufige Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland. Demnach nahm deren Zahl im März 2020 im Vergleich zum März 2019 um 1,6 Prozent zu. Für den April 2020 sank die Zahl der eröffneten Verfahren dagegen deutlich um 13,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich im März und April somit nicht in einem Anstieg der eröffneten Insolvenzverfahren wider. Das Ausbleiben eines solchen Anstiegs, oder gar ein Absinken der Zahlen wie im April, sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend, so die Statistiker. Zwischen dem Antrag und der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens vergehe Bearbeitungszeit. Erst nach der Entscheidung bei Gericht über die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens gehe diese in die Statistik ein. Diese Bearbeitungszeit habe sich zudem durch den teilweise eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte verlängert. Außerdem verhinderten die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen während der Corona-Pandemie voraussichtlich eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge. Hierzu zähle in erster Linie die vorübergehende Aussetzung der sogenannten Insolvenzantragspflicht, so das Bundesamt. Demnach sind Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit.
Foto: Büro-Hochhaus, über dts Nachrichtenagentur
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