Wirtschaftsministerium drängt auf Abbau der kalten Progression

Wirtschaftsministerium drängt auf Abbau der kalten Progression

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium drängt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zusätzlich zur geplanten Steuerreform zum Abbau der sogenannten kalten Progression im Jahr 2027. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf ein Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Steffen an seinen Amtskollegen im Finanzressort, Rolf Bösinger.

„Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Ergebnis ist eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“, heißt es in dem Brief. Um das zu verhindern, sollten alle Eckwerte des Tarifs entsprechend dem von Steffens Haus zu erstellenden siebten Steuerprogressionsbericht angepasst werden, dessen Veröffentlichung im Herbst 2026 vorgesehen ist. Zudem regte Steffen an, über einen automatischen Mechanismus zum Ausgleich der Inflation (sog. „Tarif auf Rädern“) zu diskutieren. Der Abbau der kalten Progression ist im vorliegenden Gesetzentwurf zur Steuerreform nur ansatzweise enthalten.

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Um kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten, die als Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen, fordert Steffen zudem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung und des sogenannten Optionsmodells. Diese gesetzlichen Anpassungen sollten ab dem Jahr 2027 gelten und parallel zum Einkommensteuerreformgesetz in Kraft treten. Darüber hinaus rege er an, im Rahmen einer größeren Steuerstrukturreform auch eine deutliche Anpassung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz sowie eine Abschaffung des Rest-Solidaritätsbetrags zu prüfen.

Das Wirtschaftsministerium äußert die klare Erwartung, dass die Steuerpolitik die Wachstumsagenda der Bundesregierung durch gezielte Entlastungen flankiert. Zusätzliche Belastungen, insbesondere im Rahmen der direkten Besteuerung, seien abzulehnen. Dies gelte umso mehr angesichts dessen, dass höhere Grenzsteuersätze gerade am oberen Ende der Einkommensverteilung aufgrund der bereits hohen Belastung und entsprechender Reaktionen mittelfristig nicht zu zusätzlichen Einnahmen führen dürften. Zudem seien progressionsbedingte Belastungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Preissteigerung zu vermeiden.

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