Nachrichten

Verfassungsrechtler: Brinkhaus-Modell ist verfassungswidrig

Stimmzettel für Bundestagswahl am 24.09.2017, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Wahlrechtsmodell, mit dem Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) für eine Verkleinerung des Bundestags sorgen will, ist nach Ansicht des Bonner Verfassungsrechtlers Udo di Fabio nicht verfassungskonform. Das geht aus einem Gutachten di Fabios hervor, über das die „Bild“ berichtet. Hauptkritikpunkt des neuen Wahlrechts: Um die Vergrößerung des Parlaments durch Ausgleichs- und Überhangmandate zu verhindern, soll ab einer Größe von 750 Sitzen die Möglichkeit eingeführt werden, auch Gewinnern von Direktwahlkreisen kein Mandat mehr zuzuteilen.

Anzeige

Der Sieger im Wahlkreis säße dann nicht mehr in jedem Falle tatsächlich im Bundestag. Ein klarer Verfassungsbruch, so di Fabio in seinem Gutachten. Das Fazit des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht ist klar: Der Vorschlag „stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Systementscheidung für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht dar, sondern verstößt darüber hinaus gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG), der Unmittelbarkeit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG)“.

Foto: Stimmzettel für Bundestagswahl am 24.09.2017, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Schulze will Einigkeit über EU-Klimaziel 2030 herstellen

Nächster Artikel

Kubicki weist Brinkhaus-Modell für Wahlrechtsreform zurück

2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    28. Juni 2020 um 17.32 — Antworten

    >Brinkhaus-Modell ist verfassungswidrig<

    Wer, so frage ich immer mal wieder, wählt solche Flaschen in den Bundestag? WER???

  2. Manfred Murdfield
    30. Juni 2020 um 16.17 — Antworten

    Es ist das Kleben an „Besitzständen“, die keine sind, aber in der Parteiendemokratie Usus geworden sind. Es ist die Gier der Politiker*innen, die von den Parteien aufgestellt werden, um das Gehalt eines Bundesrichters zu kassieren. Und es ist die Gier und das Kleben der Mandatsinhaber*innen an einer Macht, die ja angeblich „vom Volk geliehen“ ist. Heuchelei. Brinkhaus meint, er wolle einen Anfang setzen, sein grösster Feind sind aber die Bayern, die mit ihren kleinen Wahlkreisen auf nichts verzichten wollen und dem Unfug der über 800 Bundestagsabgeordneten zur Seite stehen. Wenn Brinkhaus dennoch einen ersten Schritt schafft, bitte schön, und was verfassungswidrig ist, entscheiden Gerichte. Und Udo di Fabio kann ja mal einen Vorschlag machen wie es seiner Meinung nach geht um die CSU zu überzeugen.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.