Verfassungsgericht: Keine Entschädigung für Opfer von Kundus

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Hinterbliebenen der Opfer des umstrittenen Bombenangriffs bei Kundus in Afghanistan im Jahr 2009 bekommen keinen Schadenersatz von Deutschland. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Demnach wurde eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche Versagung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik, zuletzt durch den Bundesgerichtshof (BGH), richtete. Die Beschwerdeführer hatten in allen Instanzen erfolglos Klage gegen die Bundesrepublik als Angehörige von bei dem Luftangriff getöteten Opfern erhoben und Amtshaftungsansprüche geltend gemacht. Die Versagung unmittelbar aus dem Völkerrecht resultierender Ansprüche sowie die Verneinung einer Amtspflichtverletzung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Karlsruher Richter. Sekundärrechtliche Ansprüche wegen völkerrechtswidriger Handlungen eines Staates gegenüber fremden Staatsangehörigen stünden grundsätzlich nur dem Heimatstaat des Geschädigten als originärem Völkerrechtssubjekt zu.

Anzeige

Es bestehe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach welcher dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht auch Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen den verantwortlichen Staat zustehen müssten. Die Verneinung von Ansprüchen aus enteignungsgleichem Eingriff und Aufopferung begegne ebenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, so das Gericht weiter. Beide Rechtsinstitute seien auf Kriegsschäden, die nicht Folge regulärer Verwaltungstätigkeit sind, nicht anwendbar. Das Bundesverfassungsgericht fügte allerdings hinzu, dass Amtshaftungsansprüche als Folge von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland nicht ausgeschlossen seien.

Der BGH hatte dies generell verneint. Bei dem Vorfall bei Kundus waren im September 2009 auch zahlreiche Zivilisten getötet oder verletzt worden. Ein Oberst der Bundeswehr hatte den Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklastwagen angeordnet. Ausgeführt wurde der Angriff durch zwei US-Kampfflugzeuge.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Mehr aus diesem Ressort
NachrichtenBerichte: Ex-BND-Chef Hanning wegen Spionageverdacht festgenommenNachrichtenTech-Rally zieht Dax zum Start ins PlusNachrichtenAfD-Politiker Rausch schließt Neuwahlen in Sachsen-Anhalt nicht aus
StartseiteKommentieren
Weitere Artikel
BlaulichtFrau ohne Fahrerlaubnis in Auffahrunfall auf Autobahn 1 bei Stuhr verwickeltNiedersachsenPhilippi sichert pflegenden Angehörigen in Hannover Unterstützung zuBlaulichtTatverdächtiger nach Einbruch in Oldenburger Bürogebäude gestelltNiedersachsenPolizei bittet nach versuchtem Garageneinbruch in Rastede-Wahnbek um VideoaufnahmenNachrichtenDeutlich Mehrheit beginnt Studium im eigenen BundeslandNachrichtenUmsatz im Dienstleistungsbereich im Juli etwas höher

Anzeige

StellenmarktJobs in OldenburgAktuelle Stellenangebote aus Oldenburg und der Region.LokalesNachrichten aus OldenburgAlle Meldungen aus der Stadt auf einen Blick.Immer informiertWhatsApp-KanalDie wichtigsten Nachrichten direkt aufs Handy.MenschenOldenburger/in des MonatsJeden Monat ein besonderes Gesicht der Stadt.
Im FokusTopthemenKommunalwahl 2026UOdMVerkehrFilmfest
Social MediaFolge unsFacebookInstagramYouTubeTikTok