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Urteil: Räumung im Hambacher Forst war rechtswidrig

Hambacher Forst, über dts Nachrichtenagentur

Köln (dts Nachrichtenagentur) – Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung der NRW-Landesregierung durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

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Aus der Weisung des Ministeriums sei erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe, hieß es zur Begründung. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben worden seien. Überdies sei schon die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als „Baumhäuser“ unbestimmt, da eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen geräumt und beseitigt worden seien. Zudem sei vor Erteilung der Weisung nicht hinreichend geprüft worden, welche der Anlagen bauliche Anlagen im Rechtssinn seien und damit überhaupt von den Bestimmungen des Brandschutzes erfasst würden, so das Gericht.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde (Az.: 23 K 7046/18).

Foto: Hambacher Forst, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    8. September 2021 um 16.08 — Antworten

    …und ein Mann, dessen Kenntnis der Rechte der Bürger so mangelhaft ist, daß er solche Entscheidungen zumindest mit trägt, will ernsthaft Bundeskanzler werden? In diesem Land der „Bekloppten und Bescheuerten“ wundert mich nichts mehr.

  2. Markus
    8. September 2021 um 23.55 — Antworten

    Das hat doch Methode.
    Der Staat setzt seinen Willen durch, auch wenn er gesetzwidrig ist. Die Polizei schreitet zu maximaler Brutalität.
    Dann passiert eine ganze Weile gar nichts, die Protestierer werden reihenweise angezeigt und zu hohen Strafen verurteilt.
    Irgendwann viel später sagt ein Gericht „das war so nicht korrekt“ und in Richtung der uniformierten Gewalttäter sowie deren Auftraggeber gibt es ein lauwarmes „Dududu!“. Mehr nicht.
    Die Geschädigten lässt man eiskalt im Regen stehen. Wiedergutmachung? Was ist das denn?
    Mich ekelt.

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