Union zeigt Offenheit für Reform des Sexualstrafrechts

Union zeigt Offenheit für Reform des Sexualstrafrechts

Foto: via dts Nachrichtenagentur

In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nach Informationen der „Welt“ beschäftigen sich mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete mit der Frage, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen.

Bislang gilt in Deutschland die sogenannte „Nein heißt nein“-Regelung. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person. Das von Befürwortern geforderte „Nur ja heißt ja“-Modell würde stärker auf das Einverständnis des Gegenübers abstellen. Es wird bislang vor allem von SPD, Linken und Grünen gefordert.

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2016 sei die Einführung des „Nein heißt nein“-Modells ein großer Fortschritt gewesen, sagte der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz der „Welt“. Zehn Jahre später stelle sich die Frage, ob man dabei stehen bleiben sollte. Andere Staaten wie Frankreich, Italien oder Schweden hätten inzwischen das sogenannte Konsensmodell – auch als „Nur ja heißt ja“ bekannt – eingeführt. Wer sich einem anderen Menschen sexuell nähert, trage seitdem die Verantwortung dafür, sich zu vergewissern, dass dies gewünscht ist. Der Straftatbestand werde damit konsequent vom Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung gedacht, sagte Preisendanz. Das sei kein „linkes Gedöns“, sondern ein wichtiges Zeichen des Rechtsstaats.

Der Rechtspolitiker wirbt dabei ausdrücklich für eine konservative Begründung einer möglichen Reform. Man dürfe nicht die Augen davor verschließen, dass in den letzten Jahren „viele junge Männer aus patriarchalisch geprägten Ländern nach Deutschland“ gekommen seien – aus Gesellschaften mit „teilweise anderen Vorstellungen von Gleichberechtigung“, sagte Preisendanz. Wer mit „solchen Wertvorstellungen“ nach Deutschland komme, müsse wissen, dass „hier andere Regeln gelten“. Frauen und Männer begegneten sich in Deutschland als „freie und gleichberechtigte Menschen“.

Außerdem gebe es tatsächlich Konstellationen, in denen das geltende Recht an Grenzen stoße. Man wisse mittlerweile, dass Menschen meist nicht mit Kampf oder Flucht auf eine Vergewaltigung reagierten, sagte der CDU-Politiker. Viele erstarrten. Sie schrien nicht. Sie stießen den Täter nicht weg, sondern seien völlig passiv und ließen es über sich ergehen. Nach der aktuellen Rechtslage mache sich der Täter dann nicht strafbar, selbst wenn er gewusst habe, dass sein Opfer die sexuellen Handlungen nicht wolle, so Preisendanz. Genau hier liege das Problem. „Warum sollte man diese Schutzlücke nicht schließen?“

Auch andere Unionspolitiker zeigen sich nach Informationen der „Welt“ bereit für eine Reform, äußern sich bislang allerdings nicht öffentlich. Zugleich gibt es weiterhin Kritiker in der Fraktion. Sie bezweifeln, dass das geltende Recht derzeit größere Schutzlücken aufweist.

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