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Telegram reagiert auf Bußgeldverfahren deutscher Behörden

Smartphone-Nutzerinnen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Messengerdienst Telegram hat auf zwei Bußgeldverfahren der deutschen Behörden reagiert. Die „Verfahrensbevollmächtigten der Telegram FZ-LLC“ hätten in beiden Bußgeldverfahren gegenüber dem Bundesamt für Justiz (BfJ) „inhaltlich Stellung genommen“, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) unter Berufung auf das Bundesamt.

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„Die Stellungnahmen werden derzeit geprüft, und eine Entscheidung wird vorbereitet“, sagte ein Sprecher des BfJ. Das Bundesamt teilte mit, dass Telegram „in beiden Verfahren eine Kanzlei mit Sitz in Deutschland mit der anwaltlichen Vertretung seiner Interessen beauftragt“ habe. Details zu den Inhalten der Telegram-Stellungnahme nannte das BfJ auf Nachfrage nicht. Die Verfahren dauern an. Der Messengerdienst steht in der Kritik und gilt für extreme Rechte und sogenannte „Querdenker“ als wichtige Kommunikationsplattform. Über Monate hatte das Bundesamt dem Netzwerkbetreiber die Anhörungsschreiben in den Bußgeldverfahren nicht zustellen können. Die Bundesregierung hatte mehrfach mit hohen Bußgeldstrafen gedroht, falls Telegram nicht reagiere und nicht stärker gegen strafbare Inhalte vorgehe. Zuletzt hatte der Anbieter dann aber Kanäle einzelner rechtsextremer Verschwörungsideologen gesperrt. Am Dienstag hatte Telegram die Nutzer in Deutschland über den Messengerdienst zur künftigen Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden befragt. Das Bundesamt führt nach eigenen Angaben derzeit zwei Bußgeldverfahren im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Telegram werden laut BfJ „Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung eines wirksamen und transparenten Verfahrens für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ vorgeworfen. Zudem sei Telegram verpflichtet, „einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten“ zu benennen, etwa für Anfragen durch Behörden. „Dem ist Telegram bisher nicht nachgekommen“, teilte das Bundesamt für Justiz auf Nachfrage der Funke-Zeitungen mit.

Foto: Smartphone-Nutzerinnen, über dts Nachrichtenagentur

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