Tabaksteuererhöhung kommt nun doch nicht Suchtprävention zugute
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Tabaksteuererhöhung von 500 Millionen Euro kommt nun doch nicht der Suchtprävention zugute. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe die Mehreinnahmen bisher nur im Gesamthaushalt verplant, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Till Mansmann.
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Das Ministerium werte die angekündigten Investitionen in die Gesundheitsvorsorge nur als eine „Protokollerklärung“. Über deren Umsetzung könne man erst in der kommenden Legislaturperiode entscheiden. „Scholz kassiert auf Kosten der Suchtkranken ab“, sagte Mansmann. Ob es zu einer Stärkung der Prävention komme, stehe „in den Sternen“.
Der Bundestag hat gerade erst deutliche Erhöhungen des Tabaktarifs beschlossen. Besonders betroffen sind E-Zigaretten, die bislang reduziert besteuert werden, ab 2022 aber herkömmlichen Zigaretten gleichgesetzt werden.
Foto: Raucherwarnung auf Zigarettenschachtel, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Das ist sowieso klar, denn es gibt das Nonaffektationsprinzip, wonach „sämtliche Einnahmen sind als Deckungsmittel für den gesamten Ausgabenbedarf bereitzuhalten bzw. keine Ausgabenleistung darf von dem tatsächlichen Aufkommen irgendeiner Steuer abhängig gemacht werden (§ 7 HGrG; Grundsatz der Gesamtdeckung).“
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nonaffektationsprinzip-39499
Man daŕf doch nicht auf das Gewäsch der Politiker hören und sich hinterher beklagen, wenn es anders kommt! Selber denken hilft.