Tabaksteuer-Panne weiter unkorrigiert

Tabaksteuer-Panne weiter unkorrigiert

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Im Debakel um die durch einen Gesetzgebungsfehler vorzeitig in Kraft getretene Tabaksteuererhöhung hat das Bundesfinanzministerium bislang offenbar noch keine wirksamen Schritte unternommen, um den Fehler zu beheben und geltendes Recht wieder umzusetzen. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Dieser erklärte, das Bundesministerium der Finanzen habe bisher kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet.

Das Gesetz war bereits am 21. Oktober statt wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft getreten – bei einigen Produkten wie Zigaretten sogar mit den erst für 2030 geplanten Höchstsätzen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte die Zollverwaltung daraufhin angewiesen, das Gesetz nicht anzuwenden. Den Fehler wollte er über ein Berichtigungsverfahren nach Paragraph 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) beheben.

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Nach Angaben der Bundestagsverwaltung fanden bislang lediglich informelle Vorgespräche statt. Der Sprecher Klöckners sagte, erst auf der Grundlage einer konkreten und begründeten Berichtigungsbitte könne abschließend darüber befunden werden, ob die Einschätzung des Ministeriums über die Berichtigungsfähigkeit eines Fehlers im Gesetzesbeschluss geteilt und eine Einwilligung der Präsidentin des Bundestages in die Berichtigung daher erteilt werden könne.

Zudem müsse der zuständige Bundestagsausschuss beteiligt werden. Der Sprecher verwies auf Paragraph 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT). Auf diese Weise werde eine Beteiligung der Fraktionen im Ausschuss sichergestellt. Erst auf dieser Basis könne eine abschließende Positionierung erfolgen.

Das ursprünglich geplante Berichtigungsverfahren ist dem Bundesfinanzministerium offenbar zu riskant geworden. Stattdessen will es den Fehler nun durch eine Gesetzesänderung beheben. Ein Sprecher teilte laut „Bild“ mit, man habe sich dazu entschieden – auch um alle restlichen rechtlichen Zweifel beziehungsweise Spekulationen auszuräumen -, eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes anzustoßen. Zu diesem Zweck werde eine entsprechende Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen gesandt, die an das Finanzausgleichsgesetz (FAG) angehängt werden solle.

Die Änderung solle zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden. Der Bundesrat könne die Regelung dann am 20. November endgültig beschließen. Anschließend solle die Korrektur noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

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