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Staatsanwaltschaft Heilbronn lässt Stuttgarter Kollegen durchsuchen

via dts Nachrichtenagentur

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsuchen lassen. Wie die Ermittler am Freitag mitteilten, bestehe der Verdacht, dass Mitarbeiter der Stuttgarter Behörde unbefugt Daten an Dritte weitergegeben haben könnten.

Im konkreten Fall ging es um ein versuchtes Tötungsdelikt in der Kleinstadt Tamm im Landkreis Ludwigsburg vom Mai 2025. Es gebe nun Verfahren gegen sieben Bedienstete wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Ein Bediensteter sowie zwei mutmaßliche Auftraggeber wurden bereits am Mittwoch festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt.

Ebenfalls bereits am Mittwoch fanden die Durchsuchungen statt, neben den Arbeitsplätzen bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart auch bei Privatadressen von Beschuldigten. „Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauern an“, hieß es.

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dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    14. November 2025 um 10.28 — Antworten

    Die kritischen Vorfälle in Sachen Polizei werden häufiger, und das ist kein gutes Zeichen. Zu häufiger Schußwaffengebrauch, rechtsradikale Tendenzen, undichte Stellen und Strafverfolgungen, die schlicht eingestellt werden – wobei die Staatsanwaltschaften mal locker mitmachen. Ein oberster Dienstherr, der es selbst mit der Einhaltung von Gesetzen nicht so genau nimmt und ein immer wieder verlogener, oder desorientierter (?), Kanzler. Neuerdings mal wieder Euthanasie-Phantasien im Gesundheitswesen. Was ist nur aus diesem Land geworden, seitdem „schwarz – rot“ regiert – und warum lassen sich die Bürger das alles bieten ohne endlich die Notbremse zu ziehen? Ich fasse es nicht.

    • Markus
      14. November 2025 um 22.14 — Antworten

      Das Risiko erwischt zu werden ist für Staatsbedienstete doch recht gering, zumal sie ja auch durchaus Protektion geniessen. Ein aufrechter Polizist (jaja, seltener Einzelfall), der gegen seine kriminellen Komplizen, äh Kollegen aussagt, kann gleich seinen Abschied nehmen und auswandern. Der kriegt gegen den weit verbreiteten Korpsgeist kein Bein mehr an den Boden, schlimmer noch – er darf sich bei einer bewaffneten Auseinandersetzung nicht über „versehentliches“ friendly fire wundern.

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