Nachrichten

Sozialverband VdK kündigt Klage gegen Energiepreispauschale an

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Sozialverband VdK hat juristische Schritte gegen den staatlichen Energiebonus angekündigt und will mit einer Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben), ihr Verband halte es „für nicht hinnehmbar, dass so viele Menschen, die es dringend bräuchten, keine Energiepreispauschale bekommen“.

Anzeige

Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Deshalb will der Sozialverband VdK auch dagegen durch alle Instanzen klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagte Bentele. Gerade arme Rentner, aber auch pflegende Angehörige sowie Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekämen, gingen bei der Energiepauschale leer aus, kritisierte die VdK-Präsidentin. „Wir brauchen angesichts der Preissteigerungen eine dauerhafte Entlastung aller Menschen mit kleinen oder ohne Einkommen“, sagte sie, die bislang beschlossenen, einmaligen Maßnahmen reichten nicht.

Der Bundesverband der Freien Berufe forderte für Selbstständige Nachbesserungen beim Energiebonus. „Während die Kompensation für Verbraucher und Arbeitnehmer durch Direkthilfen zu Recht sofort wirksam wird, werden Selbstständige auf die Wartebank geschoben“, sagte Verbandshauptgeschäftsführer Peter Klotzki den Funke-Zeitungen. Kompensationen für Kosten erst auf dem Weg der Steuererklärung zu leisten, führe „nicht zur direkt notwendigen Entlastung“ und sei keine Ermutigung zur Selbstständigkeit, kritisierte Klotzki. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, sagte er.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Städtetag verlangt Sofortmaßnahmen gegen Corona

Nächster Artikel

RKI meldet 28118 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz sinkt auf 427,8

2 Kommentare

  1. 17. Juni 2022 um 8.01

    Ich wünsche dem VdK viel Erfolg, gegen diese Ungerechtigkeit anzukämpfen. Alle 3 Ampelparteien sind für Rentner etc. absolut unwaehlbar, daran sollte man immer denken.

  2. Wiegmann, Ronald
    30. Juni 2022 um 14.53

    Es ist wirklich eine Unverschämtheit dieser Regierung, sich selbst die Taschen vollzustopfen ( Diätenerhöhung monatlich 500 EURO ) und dabei zusätzlich einen Zuschuss der Energiepauschale von zusätzlich 300 Euro für die „Geringverdiener“ der Parteien-Abgeordnete in Anspruch zu nehmen und dann noch den Kommentar dazu von Herrn Harbeck zur Enegiepauschale zu hören “ kriegst Du nicht du Alter ) ! Wo sind wir eigentlich hingekommen in Deutschland, wenn das die neue Form des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und Umgangsformen der Regierung mit dem Volk darstellen soll ??? Es grenzt an Diskriminierung der Alten und stellt eine erhebliche Ausgrenzung und Respektlosigkeit dar, die offenbar genau das Bild der derzeitigen Regierung widerspiegelt ! Wo bleibt die Gleichberechtigung und vor allem der Sinn einer Unterstützung von tatsächlich Bedürftigen wie u.a. eben der Rentner und Rentnerinnen, die keinen Anspruch auf irgendwelche sozialen Transferleistungen haben, da ihre schmalen Renten weder Sozialgelder, Wohngelder noch Grundsicherung haben !!! Auch diese Menschen müssen Heizen, Essen und Leben wie alle anderen auch !!! Zum Wählen scheinen sie ja noch gut genug für die Parteien zu sein ?! Ich wünsche uns und dem VdK , daß sie mit dieser Klage schnellstmöglich zum Erfolgt kommt und diese zum Himmel schreienden Ungerechtigkeit ein Ende findet und der Regierung die Gerichte einen deutlichen Hinweis auf deren „Fehlverhalten“ attestiert und dies zu einem Umdenken dieser Regierung führt ! Diese Regierung ist bislang nur einen einzige Enttäuschung für uns „alten“Wähler !!!