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Senioren sind oft abgeschnitten vom Internet

Seniorin schaut von einem Balkon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Zugang zum Internet gleicht für Menschen in Seniorenheimen in Deutschland einem Glücksspiel – und hängt von ihrem Wohnort ab. Vor allem in Süddeutschland fehlen gesetzliche Verpflichtungen für Internetanschlüsse in Alten- und Pflegeheimen, geht aus einer aktuellen Untersuchung des Vergleichsportals Verivox hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

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Demnach gibt es in vier Bundesländern keine Vorschriften für ein Internet-Angebot. Mit Bayern und Baden-Württemberg gehören zwei der bevölkerungsreichsten Bundesländer dazu, außerdem noch Thüringen und das Saarland.

Zwar hatte die Ampel-Regierung in ihrer Digitalstrategie die Absicht geäußert, sich für eine stärkere digitale Teilhabe älterer Menschen einzusetzen. Doch bundesweite Regelungen hat sie nicht geschaffen. Deswegen erschöpfen sich nach wie vor die bestehenden Vorschriften auf Heimgesetze, die es nur auf Länderebene gibt.

Hier sind die Unterschiede groß. Nicht immer sind die Regeln verpflichtend. In Hessen muss es nur eine Internetversorgung geben, „sofern dies möglich ist“. Während Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern schon 2010 Vorschriften getroffen haben, gibt es sie in Sachsen erst seit diesem Jahr.

„Der föderale Flickenteppich macht eine digitale Teilhabe älterer und pflegebedürftiger Menschen zum Lotteriespiel“, sagte Jörg Schamberg, Telekommunikationsexperte bei Verivox. Vor drei Jahren hatte Verivox schon einmal zur WLAN-Versorgung in Alten- und Pflegeheimen recherchiert. „Seit 2021 hat sich erschreckend wenig getan“, sagte Schamberg.

„Ohne eine bundesweite Pflicht zur Internetversorgung von Alten- und Pflegeheimen bleibt die soziale Teilhabe älterer Menschen radikal beschnitten.“ Wie bedeutsam digitale Kommunikation gerade für weniger mobile Menschen sein könne, habe die Pandemie gezeigt. „Es ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten, dass aus diesen Erfahrungen keine verbindlichen Vorgaben resultierten“, sagte der Verivox-Experte.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Seniorin schaut von einem Balkon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    30. November 2024 um 8.55 — Antworten

    Absicht? Schließlich kann guten Gewissens nur noch „bürgerliche Parteien“ wählen, der über deren realitätsferne üb anerhaupt nicht informiert ist.

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