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Röttgen: Karlsruher Urteil könnte Arbeit des BND beeinträchtigen

BND-Zentrale, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, Norbert Röttgen (CDU), hat angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor einer Beeinträchtigung seiner Funktionstüchtigkeit gewarnt. „Mit der Entscheidung, die Geltung deutscher Grundrechte auch im Ausland anzunehmen und den BND bei seiner strategischen Auslandsaufklärung daran zu binden, wird Neuland betreten“, sagte Röttgen den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben). Ob und wie der BND unter diesen Bedingungen noch arbeiten könne, sei ungewiss.

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„Unsere Partner werden diese Fragen an uns richten. In einer Zeit, in der im Ausland durch staatliche und nicht-staatliche Akteure immer komplexere Gefahren für unsere Sicherheit ausgehen, sind das sehr ernste Fragen“, so der CDU-Politiker weiter. Der Vorsitzende der G-10-Kommission, Andreas Schmidt (CDU), äußerte sich ähnlich: „Es spricht einiges dafür, Grundrechte auch im Ausland gelten zu lassen“, sagte er den Zeitungen. Doch Geheimdienste erfüllten eine „wichtige Aufgabe. Sie müssen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten“, so Schmidt weiter. Dies zu berücksichtigen und die Arbeit des BND im Ausland weiterhin zu ermöglichen, werde jetzt Aufgabe des Gesetzgebers sein. Die G-10-Kommission muss Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden genehmigen. Der Terrorismusexperte am King`s College in London, Peter Neumann, kritisierte das Gericht direkt. „Das Urteil führt zu einer unnötigen Schwächung des BND“, sagte Neumann den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Dass Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten sollten, sei etwa in Kriegs- und Krisengebieten „eine absurd hohe Hürde. Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll“. Mit diesem Urteil werde der BND „noch abhängiger von den Partnerdiensten in den USA und Großbritannien und um Erkenntnisse bitten müssen, die er selbst nicht mehr gewinnen kann“, so der Terrorismusexperte weiter. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten muss. Das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit schützten auch Ausländer, entschieden die Richter in Karlsruhe und gaben damit einer Klage der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt, das dies nicht berücksichtigt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 grundlegend überarbeitet werden. Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme.

Foto: BND-Zentrale, über dts Nachrichtenagentur

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