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Rentner müssen bei Standardarbeitszeit 526 Euro Steuern zahlen

Senioren, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein Rentner, der in diesem Jahr in den Ruhestand gegangen ist und zuvor 45 Jahre lang stets das Durchschnittseinkommen verdient hat, muss pro Jahr etwa 500 Euro an Steuern zahlen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben) berichtet darüber.

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Danach erhält dieser sogenannte „Standardrentner“ im Westen im laufenden Jahr eine Rente von durchschnittlich 1.512 Euro monatlich, worauf Steuern in Höhe von 44 Euro entrichtet werden müssen. Auf das Gesamtjahr berechnet ergibt sich ein Steuerbetrag von 526 Euro. Ein alleinstehender Standardrentner in den neuen Ländern erhält den Angaben der Regierung zufolge eine Rente von 1.465 Euro, worauf Steuern in Höhe von 37 Euro fällig werden. Im ganzen Jahr summiert sich die Steuerzahlung auf 448 Euro. Zusätzlich werden auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund zehn Prozent abgezogen. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte die Steuerbelastung als zu hoch. „Es ist ein Problem, wenn ein sinkendes Rentenniveau auf eine steigende Besteuerung trifft“, sagte Bartsch dem RND. „Viele Renten sind zu gering, um noch Steuern zu zahlen“, mahnte er. Kleine und mittlere Renten sollten von der Besteuerung verschont bleiben, forderte der Linken-Politiker. Zudem sei eine große Rentenreform nötig. „Dafür ist eine Rentenkasse nötig, in die alle Bürger mit ihrem Erwerbseinkommen einzahlen – auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige“, forderte der Fraktionschef. Die Renten werden seit 2005 mit einem wachsenden Anteil besteuert. Derzeit sind es 80 Prozent. 2040 werden die vollen 100 Prozent erreicht. Entscheidend ist dabei ist der Rentenbeginn. Zwar werden im Gegenzug während des Berufslebens die Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei gestellt, doch sehen Kritiker in der Regelung eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs in dieser Frage wird noch für 2020 erwartet.

Foto: Senioren, über dts Nachrichtenagentur

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