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Recht auf Reparatur tritt in Kraft

Am Freitag ist das sogenannte "Recht auf Reparatur" in Kraft getreten. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Am Freitag ist das sogenannte „Recht auf Reparatur“ in Kraft getreten. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

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Verbraucher erhalten dadurch bei Druckern, Smartphones, Tablets, Kühlschränkem, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Staubsaugern, E-Bikes und E-Scootern einen Anspruch auf Reparatur zu einem „angemessenen Preis“. Weitere Produkte sollen später hinzukommen. Die Reparaturkosten müssen transparent online veröffentlicht werden. Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 müssen Verkäufer ausdrücklich darüber informieren, dass Verbraucher im Falle eines Defekts die Wahl zwischen einer Reparatur oder einem Ersatzgerät haben.

Viele elektrische Geräte müssen nun so gebaut werden, dass sie besser repariert werden können. Wenn Verbraucher sich für eine Reparatur entscheiden, verlängert sich künftig die Gewährleistungsfrist um ein Jahr. Auch nach Ablauf der Frist müssen Hersteller je nach Produktgruppe für sieben bis zehn Jahre Ersatzteile und Software-Updates bereitstellen.

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