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Öffentliche Kulturausgaben legen weiter zu

Anhaltisches Theater, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2017 zusammen 11,4 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben. Das waren 6,3 Prozent oder 0,7 Milliarden Euro mehr als 2016, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

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Von 2010 bis 2017 stiegen die öffentlichen Kulturausgaben damit um 22,3 Prozent. Je Einwohner wendeten Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2017 insgesamt 138 Euro für Kultur auf. Die öffentlichen Kulturausgaben hatten damit einen Anteil von 0,35 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Mit gut einem Drittel (34 Prozent) entfiel der größte Anteil der öffentlichen Kulturausgaben im Jahr 2017 auf den Kulturbereich Theater und Musik, gefolgt von Museen, Sammlungen, Ausstellungen (19 Prozent) und Bibliotheken (14 Prozent).

Das restliche Drittel (32 Prozent) der Ausgaben verteilte sich auf kulturelle Angelegenheiten im Ausland, öffentliche Kunsthochschulen, Denkmalschutz und -pflege, sonstige Kulturpflege sowie Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten. Die Gemeinden trugen mit 5,1 Milliarden Euro (44 Prozent) den größten Teil der öffentlichen Kulturausgaben. Die Länder finanzierten den Kulturbereich mit 4,4 Milliarden Euro (39 Prozent) und der Bund mit 1,9 Milliarden Euro (17 Prozent). Die Bundesmittel für Kultur flossen vorrangig in den Bereich kulturelle Angelegenheiten im Ausland (35 Prozent).

Darin sind beispielsweise die Ausgaben für das Goethe-Institut enthalten. Bei den Ländern und Gemeinden hingegen wurden die meisten Ausgaben für Theater und Musik getätigt (39 Prozent beziehungsweise 42 Prozent der Ausgaben). Bis 2019 stiegen die Kulturausgaben des Bundes und der Länder, die 2017 zusammen 6,4 Milliarden Euro ausmachten, nach vorläufigen Berechnungen um 10,4 Prozent auf 7,0 Milliarden Euro, so die Statistiker weiter. Für die Gemeinden liegen keine vorläufigen Ergebnisse für 2019 vor.

Foto: Anhaltisches Theater, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    9. Dezember 2020 um 9.45 — Antworten

    …und die Kleinen, die, auf die es ankommt weil sie die wirkliche kreative Arbeit leisten, die ihnen dann oft genug geklaut wird weil sie sich nicht einmal einen Gebrauchsmusterschutz leisten können und das Urheberrecht für sie fast nie einklagbar ist, bekommen weiterhin Hartz IV. Basta.

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