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Linker CDU-Flügel will drei Tage Vaterschaftsurlaub im Wahlprogramm

Vater, Mutter, Kind, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der linke Flügel der CDU will die Forderung nach drei Tagen Vaterschaftsurlaub in das Bundestagswahlprogramm der Union aufnehmen. Das geht aus einem achtseitigen Schreiben der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) hervor, in dem sie die Forderungen für das Wahlprogramm an die Vorsitzenden und Generalsekretäre der Union formuliert und über das die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet.

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Unter der Zwischenüberschrift „Verbindliche Familienzeit nach Geburten“ heißt es, die Bindung zwischen Kind und Eltern werde in den ersten Tagen besonders geprägt. „Wir wollen, dass die Familie die Tage nach der Geburt verlässlich gemeinsam verbringen kann. Deshalb werden wir für Väter drei Tage Vaterschaftsurlaub bei Geburt eines Kindes einführen.“ Zudem fordert die CDA, Werkverträge stärker zu regulieren.

Zwar erfüllten diese „in ihrer ursprünglichen Bestimmung“ eine wichtige Funktion für den Arbeitsmarkt. Wenn Unternehmen aber ihr Kerngeschäft darüber organisierten, dann gefährdeten sie die Akzeptanz. Das gelte es zu verhindern. Die CDA strebt deshalb ein Mitbestimmungsrecht für Betriebs- und Personalräte für den Einsatz von Werkverträgen an.

Zudem heißt es in dem Papier: „Leiharbeits- und befristete Arbeitsverhältnisse sind kein sicheres Fundament für Beschäftigte und ihre Familien. Sie gefährden den Zusammenhalt der Gesellschaft und müssen deshalb eingeschränkt werden.“ Selbstständige, die „nicht anderweitig abgesichert sind“, sollen nach dem Willen der CDA in die solidarische Sozialversicherung integriert werden. Darüber hinaus fordert sie ein „Recht auf Abschalten“.

Auch in Zukunft müssten der Arbeitszeit gesetzliche Grenzen gesetzt werden, schreibt die CDA. Abweichungen von Höchstarbeitszeiten dürfe es nur auf der Grundlage von Tarifverträgen geben. Auch im Homeoffice müsse die geleistete Arbeit „erfasst, dokumentiert und grundsätzlich vollumfänglich vergütet“ werden. Regelmäßig entstehende Kosten sollten die Arbeitgeber den Beschäftigten durch eine monatliche Pauschale erstatten. Die Grundausstattung für Homeoffice und mobiles Arbeiten habe der Arbeitgeber zu stellen.

Der gesetzliche Unfallschutz sei auszudehnen.

Foto: Vater, Mutter, Kind, über dts Nachrichtenagentur

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