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Lambrecht gegen Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie

Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Forderungen nach schärferen Strafen gegen Kinderpornografie eine Absage erteilt. „Der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie, wie er von Frau Kramp-Karrenbauer kommt, führt nicht weiter“, sagte Lambrecht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Straftatbestand Kinderpornografie sei „bewusst sehr weit gefasst“, so die Ministerin.

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Demnach falle bereits das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics hierunter. „Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr -, gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren“, begründete Lambrecht ihr Nein zu einer Strafrechtsverschärfung. „Wichtiger ist es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW.“ Bei Kindesmissbrauch sei schon heute ein Strafmaß von bis zu 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung möglich. „Das ist eine der höchsten Strafen, die unsere Rechtsordnung überhaupt kennt“, sagte Lambrecht. „Und sie steht nicht nur auf dem Papier: Beispielsweise wurde im Fall Lügde dieser Strafrahmen fast ausgeschöpft.“

Foto: Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur

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