Klimaforscher Latif hält Grundgesetzänderung nicht für nötig

Klimaforscher Latif hält Grundgesetzänderung nicht für nötig

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Klimaforscher Mojib Latif von der Universität Kiel hat die Bundesregierung angesichts der Kabinettssitzung in Neuhardenberg, die sich am Mittwoch auch dem Thema Klima- und Hitzeschutz widmen soll, zum Handeln aufgefordert. „Das Thema Klima muss auf die Agenda – und zwar sowohl der Klimaschutz als auch die Klimaanpassung“, sagte Latif dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe).

Er behauptete zugleich, die jetzt diskutierte Grundgesetzänderung zur Verankerung des Hitzeschutzes werde nicht gebraucht. Er verwies auf Artikel 1 der Verfassung, der die Würde des Menschen als unantastbar beschreibt, und auf Artikel 20a. Darin heiße es, der Staat schütze auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Verfassung gebe das Wesentliche also bereits vor, so Latif. „Wir müssen uns nur daran halten.“

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Der Wissenschaftler kritisierte die Politik der schwarz-roten Koalition. „Beim Klimaschutz sehen wir eine Rolle rückwärts“, sagte er. „Dabei sollte sich die Bundesregierung noch einmal überlegen, ob sie die erneuerbaren Energien so stark ausbremst, wie es in den Plänen im Moment vorgesehen ist.“ Deutschland könne das Klima allein nicht retten, habe aber eine Vorbildfunktion für andere Länder.

Er sagte weiter, auch bei der Klimaanpassung müsse etwas passieren, denn man sei überhaupt nicht angepasst. Das Robert-Koch-Institut gehe von über 14.000 Hitzetoten in diesem Jahr aus – allein Ende Juni seien es demnach fast 10.000 gewesen. „Was wäre für ein Aufschrei durch die Republik gegangen, wenn das bei einem anderen Ereignis passiert wäre“, so Latif. „Hier nehmen wir es einfach hin. Das ist menschenverachtend.“

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