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Kleinparteien dringen auf niedrigere Wahl-Zulassungshürden

Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mehrere kleinere Parteien sehen sich vor der Bundestagswahl durch das Bundeswahlgesetz benachteiligt. Hintergrund sind die erforderlichen Unterschriftensammlungen für die Aufstellung von Direktkandidaten und Landeslisten, die durch die Beschränkungen zur Bekämpfung Corona-Pandemie erschwert werden, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.

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Die Liberal-Konservativen Reformer (LKR), die durch den Eintritt zweier früherer AfD-Bundestagsabgeordneter mittlerweile im Bundestag vertreten sind, drohen nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte der Bundestag nicht bis zum 19. März zu einer gesetzlichen Änderung kommen. Dies geht aus einem Brief der LKR an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und die Vorsitzenden aller Fraktionen im Bundestag hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Darin fordert die Partei, die derzeit geltenden Bestimmungen zu den Unterschriften „unverzüglich aufzuheben, zumindest aber signifikant zu senken“. Der Fortbestand beeinträchtige Parteien wie die LKR „in ihren verfassungsmäßigen Auftrag und in dem Recht, an Wahlen teilzunehmen“.

Es müsse dafür Sorge getragen werden, „dass die Einschränkungen des Corona-Regimes nicht dazu führen, dass möglichen Konkurrenten um Wählerstimmen die Teilnahme an der Bundestagswahl erschwert oder ganz oder teilweise unmöglich gemacht wird“. Wie der LKR-Vorsitzende Jürgen Joost dem „Spiegel“ sagte, benötigten kleine Parteien zur Bundestagswahl nach derzeitigem Stand für 299 Wahlkreise insgesamt rund 59.800 beglaubigte Unterschriften für Direktkandidaten sowie 27.495 für die 16 Landeslisten. „Ohne einen Puffer von erfahrungsgemäß zehn bis 15 weiteren Prozent an Unterschriften wären dies exakt 87.295 Unterschriften, mit Puffer rund 100.000 Unterschriften“, so Joost. Der politische Geschäftsführer der Piratenpartei, Daniel Mönch, sagte dem „Spiegel“, er halte den Nachweis der Unterschriften zur Anmeldung für eine „undemokratische Hürde, die zu Lasten der demokratischen Vielfalt“ gehe.

Die Piraten fordern wie die LKR, dass die Hürde für die kommende Bundestagswahl zumindest abgesenkt wird oder ganz fällt. Stattdessen sollten „etwa alle bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl zugelassenen Parteien dieses Jahr erneut antreten dürfen“, so Mönch. Auch die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) kann sich vorstellen, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihr Bundesvorsitzender Chistian Rechholz sagte, man wolle es zuerst aber mit einem Appell an die Bundestagsfraktionen und die Bundesregierung versuchen.

„Es ist eine Unverschämtheit, dass eine Partei, die es seit fast 40 Jahren gibt, die über 500 kommunale Mandate und eine Abgeordnete im Europaparlament hat, die Ernsthaftigkeit sich an der Wahl zu beteiligen, durch Unterschriften nachweisen muss“, sagte Rechholz dem „Spiegel“. In mehreren Bundesländern wurden zu den Landtagswahlen bereits die Hürden wegen Corona-Beschränkungen gesenkt. In Baden-Württemberg reichten die Linke, „die Partei“, die ÖDP und die Freien Wähler gemeinsam Klage ein. Der Verfassungsgerichtshof gab den Klägern recht, das Landeswahlgesetz wurde geändert, die Hürde von 150 auf 75 Unterschriften pro Wahlkreis herabgesetzt.

In Rheinland-Pfalz erfolgte ebenfalls eine Absenkung der Unterschriftenzahlen durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes.

Foto: Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    27. Februar 2021 um 23.01 — Antworten

    Bis zu den einzelnen Karnickelzüchtern, die dann am Ruin der Weimarer Republik mitwirkten? Ach, laß mal lieber…

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