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Kelber will große Datenschutzverfahren auf EU-Ebene übertragen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich dafür ausgesprochen, große Datenschutzverfahren auf die europäische Ebene zu ziehen und dort zu verfolgen. „Auf Dauer wäre es sinnvoll, wenn der Europäische Datenschutzausschuss wichtige, grenzüberschreitende und ressourcenfressende Fälle an eine europäische Serviceeinheit übertragen könnte, die ihm zugeordnet ist“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). „Das würde eine deutliche Beschleunigung bringen.“

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Hintergrund ist, dass etwa bei den irischen Datenschützern seit Mai 2018 elf Untersuchungen gegen Facebook laufen, davon aber bisher keine abgeschlossen worden ist. Der Europäische Datenschutzausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Die „Serviceeinheit“ sollte laut Kelber „auf keinen Fall eine Institution der EU-Kommission sein“. Denn die jetzigen Datenschutzbehörden seien alle unabhängig. „Die Stelle müsste die gleiche Unabhängigkeit haben.“ Um nicht in nationales Recht einzugreifen, wäre es daher sinnvoll, sie an den Europäischen Datenschutzausschuss anzugliedern. „Der Ausschuss könnte die Institution dann beauftragen, zum Beispiel mit einer 80-Prozent-Mehrheit“, sagte er. Mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai zwei Jahre in Kraft ist, zog Kelber eine positive Bilanz. Mit der Umstellung der Verfahren habe es natürlich „Anlaufschwierigkeiten“ gegeben. „Es gab teilweise absurde Panikmache – aus Sensationsgier, wegen Clickbaiting, aus Unkenntnis, aber auch durch Versuche, Geschäftsmodelle damit zu verbinden“, so Kelber. „Trotzdem haben wir die wesentlichen Ziele erreicht. Wir haben eine Harmonisierung in der EU, wir haben ein gesteigertes Bewusstsein für Datenschutz und wir haben bessere Durchsetzungsmöglichkeiten.“ Laut Kelber sehen die deutschen Datenschutzbehörden in neun Bereichen Verbesserungsbedarf an der DSGVO. „Wir sind zum Beispiel der Meinung, dass der Grundsatz `Privacy by design` auf die Hersteller von Produkten ausgeweitet werden sollte.“ Dann beginne der „Datenschutz durch Technikgestaltung“ schon eine Stufe früher als heute. Zudem habe man auch Vorschläge zur Praxistauglichkeit gemacht, etwa bei den Informationspflichten.

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