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Justizministerium: Polizei-Zugriff auf Corona-Kontaktdaten erlaubt

Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium hat die Polizei dazu aufgerufen, beim Zugriff auf Corona-Kontaktdaten in Restaurants den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach den Regeln der Strafprozessordnung „auf die bei Gastwirten aufbewahrten Kontaktdaten der Gäste zugreifen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen“, sagte eine Sprecherin von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen.“

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Foto: Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    30. Juli 2020 um 10.11 — Antworten

    „Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen.“

    Selten so gelacht. Nachdem andere Zeitungen bereits darauf verwiesen, daß die Daten irgendwo in den Gaststätten, meist auf dem Tresen, offen herumliegen und jeder mit dem Smartphone mal eben klick machen kann, nun also die offizielle Freigabe nach der für die Ganoven nun auch für die Polizei. Vom versprochenen Datenschutz, natürlich, keine Spur. Wer ist letztlich eigentlich dafür verantwortlich? Ach ja, die Innenminister, also mehrheitlich Mitglieder CDU und CSU. Nu guck…

  2. Manfred Murdfield
    1. August 2020 um 14.50 — Antworten

    Gerhard Seyfried (Freakadellen und Bulleten) hat mal „wir haben hier eine vorläufige Erschiessung gegen Sie“ gezeichnet. Kontaktdaten als neues Spielzeug von Verfolgungsbehörden, das war doch vorher zu sehen.

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