Junge Alternative befürwortet Eingliederung in AfD

Hannes Gnauck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesvorsitzende der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Jungen Alternative (JA) hat sich für eine Eingliederung der bisher als Verein organisiersten Jugendorganisation in die AfD ausgesprochen. „Wenn ich mich zwischen einem drohenden Verbot und der Eingliederung in die Partei mit entsprechender Abgabe von Kompetenzen entscheiden muss, wähle ich den sicheren Weg“, sagte Hannes Gnauck (AfD) der „Welt“ (Mittwochausgabe).

Es gehe nicht darum, sich vom Verfassungsschutz „eine Linie oder die Aufnahme von Mitgliedern diktieren zu lassen“, so Gnauck. „Oberste Priorität ist der Schutz der jungen Leute vor einem Vereinsverbot.“ Die Jugendorganisation stehe durch eine Eingliederung in die AfD unter dem „Schutzschirm des Parteienrechts“ und werde durch die personelle deutliche Verstärkung innerhalb der AfD bedeutender, sagte der Vorsitzende der Jugendorganisation.

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AfD-Chefin Alice Weidel sieht bei einer Eingliederung mehr Möglichkeiten, über die Mitglieder der Jungen Alternative zu entscheiden. „Die Mitglieder der JA unterliegen dann den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes AfD-Mitglied“, sagte Weidel der Zeitung. „JA-Mitglieder, die bislang noch keine AfD-Mitglieder waren, werden wir bei der Mitgliederaufnahme überprüfen.“

Mit einem Satzungsänderungsantrag, den der AfD-Bundesvorstand bezüglich seiner Jugendorganisation beim kommenden Bundesparteitag einbringen will, soll die Junge Alternative künftig einen neuen, noch nicht bestimmten Namen erhalten und „ein rechtlich unselbstständiger Teil“ der AfD werden soll, berichtet die „Welt“. Parteimitglieder sollen bis zum 36. Geburtstag automatisch Mitglied der Jugendorganisation werden. Der Vorsitzende soll mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht dem Bundesvorstand der Partei angehören, hieß es.

Im Zuge der Proteste gegen Rechtsextremismus im Frühjahr waren Forderungen laut geworden, die AfD-Jugendorganisation mit einem Vereinsverbot zu belegen. Anders als Parteien können Vereine, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, von der Bundesinnenminiserin per Verwaltungsakt verboten werden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet hingegen das Bundesverfassungsgericht.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Hannes Gnauck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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