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Infektionsschutzgesetz wird nachgebessert

Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD, Grüne und FDP wollen das Infektionsschutzgesetz nachbessern. Das sagte der voraussichtlich künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstag laut Teilnehmerangaben in der Schaltkonferenz von Bund und Ländern.

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Damit gab er dem Vernehmen nach sogar schon eine Zusage im Namen der Ampel-Koalition ab. So sollen die Bundesländer die Möglichkeit bekommen, Restaurants in besonders von Corona betroffenen Regionen komplett zu schließen. Vor der Schaltkonferenz kursierte bereits ein Papier der SPD-regierten Bundesländer und von Kanzlerkandidat Olaf Scholz, wonach zum Beschleunigen der Booster-Impfungen demnächst auch Apothekern das Impfen erlaubt werden soll. Auch FDP-Chef Christian Lindner hatte sich schon für diese Maßnahme ausgesprochen.

Wörtlich heißt es laut „Rheinischer Post“ in dem Papier, der Bund werde den Kreis der „zur Durchführung von Impfungen Berechtigten ausweiten“. Kurzfristig gehe dies über die Entsendung von Ärzten an Apotheken sowie Pflegefachkräften etwa in Altenheimen. Dauerhaft sollten über eine gesetzliche Änderung Apotheker, aber auch Zahnärzte Corona-Impfungen durchführen. In dem Sechs-Punkte-Vorschlag der SPD-Seite wird betont, Deutschland brauche bis Weihnachten bis zu 30 Millionen Impfungen (Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen).

Weil der Schutz der Impfung mit der Zeit schwächer werde, solle der Impfstatus künftig nur noch sechs Monate als vollständiger Impfschutz anerkannt werden. Die 2G-Regeln sollten bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet werden. Ausgenommen seien Supermärkte und Drogerien. In allen Ländern sollten nach den Vorstellungen der SPD-Seite strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst werden.

Private Zusammenkünfte, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollten auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Kinder unter 14 seien davon ausgenommen. Für Geimpfte und Genesene sollten diese Beschränkungen nicht gelten. Ob die Bund-Länder-Schalte diesen Vorschlägen von Scholz und der SPD folgt, war zunächst noch offen.

Auch die Unionsregierten Länder haben eigene Ideen vorgelegt. Laut dem Papier, das unter anderem auch der dts Nachrichtenagentur vorliegt, sollen sich ungeimpfte Personen nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen dürfen. Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter 12 Jahren werden bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Außerdem sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden, „da es sich um Bereiche handelt, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden sind“, wie es in dem Papier heißt. Bei Großveranstaltungen darf die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden, die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll entweder wieder in Kraft gesetzt – oder die entsprechenden Maßnahmen in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden, sodass sie „vollumfänglich und über den 15.12.2021 hinaus zur Verfügung stehen“. In Gebieten mit einer außerordentlich hohen 7-Tages-Inzidenz sollen nach Vorstellung der Unions-Länder „über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden“. Schleswig-Holstein besteht demnach darauf, dass die Regeln zu Clubs, Diskotheken und Großveranstaltungen „inzidenzabhängig“ gestaltet werden.

Foto: Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur

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