Handwerkspräsident fordert einheitliche Regeln für Baugenehmigungen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks dringt auf mehr Einheitlichkeit bei Baugenehmigungen in Deutschland. „Bei der Bauvorlageberechtigung besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist nicht einzusehen, dass etwa in Schleswig-Holstein ein Zimmermeister, der ein Holzgebäude plant, konzipiert, berechnet und die Statik erstellt, vorlageberechtigt ist und ein paar Kilometer weiter in Mecklenburg-Vorpommern ist er das nicht mehr“, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
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Derzeit wird die kleine Bauvorlageberechtigung, die unter anderem Handwerksmeister berechtigt, die Baugenehmigung für kleinere Bauvorhaben wie Häuser mit bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche zu erstellen und bei den Behörden einzureichen, nur in acht Bundesländern erteilt. In den ostdeutschen Bundesländern, aber auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt sie nicht. „Die durch unsere Ausbildungsordnungen strikt kontrollierten Kompetenzen der Meisterinnen und Meister im Handwerk müssen endlich in allen Bundesländern wertgeschätzt und anerkannt werden – und zwar insofern, dass ihnen bundesweit die kleine Bauvorlageberechtigung erteilt wird“, sagte Wollseifer. Widerstand kommt von der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer. „Nur die Mitglieder der Architektenkammern sind in der Lage, die Potentiale der begrenzt zur Verfügung stehenden Bebauungsflächen für vermehrten Wohnungsbau mit hohem gestalterischem Anspruch auch für das Umfeld zu heben und gleichzeitig die in ihrer Arbeitsfähigkeit stark durch die Pandemie betroffenen Bauverwaltungen zu unterstützen“, sagte Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, den Funke-Zeitungen. Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, sagte den Funke-Zeitungen: „Die gestiegene Anforderungen in sicherheitsrelevanten Bereichen sowie hohe Anforderungen an energieeffiziente Standards und deren kostengünstige Umsetzung erfordern selbst bei kleineren Bauvorhaben eine qualifizierte Planung. So sind zum Beispiel auch in bestimmten KfW-Förderprogrammen aus diesem Grund nur Ingenieure und Architekten zugelassen.“ Er plädierte dafür, dass es beim Bauvorlagenrecht keine Abweichungen zur Musterbauordnung geben soll. Den Vorwurf, dass die Vorschläge auf Kosten der Sicherheit gehen, weist Handwerkspräsident Wollseifer zurück. „Die Statik wird immer noch einmal fachmännisch überprüft. Davor liegt alles in der Verantwortung des Handwerkers, der mit der Materie bestens vertraut ist. Wir sprechen hier nicht von Hochhäusern oder Glaspalästen, sondern von Ein- und Zweifamilienhäusern und An- und Umbauten“, so der ZDH-Präsident.
Foto: Baukran, über dts Nachrichtenagentur
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