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Grüne wollen Waffenrecht deutlich verschärfen

Sportwaffen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen wollen das Waffenrecht deutlich verschärfen. „Wir sehen immer wieder, dass Extremisten zu leicht an legale Schusswaffen kommen und Behörden Probleme bei ihrer Entwaffnung haben“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich dem Nachrichtenportal T-Online.

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Die Ampelkoalition müsse da „endlich vorankommen“. Auf Basis eines Gutachtens des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz, über welches das Nachrichtenportal berichtet, schlägt Emmerich Verschärfungen der bisherigen Rechtslage vor: So soll zum Beispiel der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten, bei denen das noch nicht geschehen ist. Eine sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist bei der Zuverlässigkeitsprüfung erst seit 2020 vorgesehen. „Teil einer konsequenten Entwaffnung muss die Überprüfung sogenannter Altfälle in Verbindung mit der neu zu schaffenden Regelung sein“, sagte Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages.

„Dass eine große Anzahl an Waffenbesitzern bisher keiner Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden unterlag, sorgt für ein Sicherheitsrisiko.“ Gärditz schreibt in seinem Gutachten von einer „sinnvollen Regelungsergänzung“, die auch verfassungsrechtlich „verhältnismäßig“ sei. Zudem soll künftig rechtlich sichergestellt werden, dass die Behörden einem Extremisten in jedem Fall die Waffenerlaubnis verweigern müssen. Dazu schlägt Gärditz vor, extremistische Bestrebungen bei der Bewertung der Zuverlässigkeit eines potenziellen Waffenbesitzers rechtlich „heraufzustufen“.

Statt Extremismus als sogenannte Regelunzuverlässigkeit zu bewerten, die nur „in der Regel“ zur Verweigerung einer Waffenerlaubnis führt, soll er zu einem sogenannten absoluten Unzuverlässigkeitsgrund werden. „Es ist absurd, dass Waffenbehörden bei bekannten Extremisten quasi Gründe dafür suchen müssen, die ihnen den Waffenbesitz weiter erlauben“, sagte Emmerich. „Extremistische Bestrebungen eines Waffenbesitzers müssen zwingend zum Entzug der Erlaubnis führen.“ Gärditz zufolge kann eine solche Gesetzesänderung die „Verwaltung entlasten“ und „Vollzugsdefizite“ abbauen.

Die Pläne gehen damit deutlich über das hinaus, was Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bislang als Reform des Waffenrechts vorgeschlagen hat. Emmerich verweist jedoch auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Dort ist als Ziel festgehalten, Extremisten „konsequent zu entwaffnen“.

Foto: Sportwaffen, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Rainer Hellmuth
    12. April 2023 um 10.07 — Antworten

    Zitat:“…schlägt Emmerich Verschärfungen der bisherigen Rechtslage vor: So soll zum Beispiel der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten, bei denen das noch nicht geschehen ist. ….Teil einer konsequenten Entwaffnung muss die Überprüfung sogenannter Altfälle in Verbindung mit der neu zu schaffenden Regelung sein“, sagte Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestages.“ Zitat Ende

    Ich empfehle Herrn Emmerich dringend, das Waffengesetz, die AWaffV und die WaffVwV erst einmal zu lesen. Und, was noch wichtiger ist, zu verstehen. Das im September 2020 geänderte Waffengesetz sieht die „Durchleuchtung“ der legalen Waffenbesitzer bereits bei Erstantrag vor und danach ALLE DREI JAHRE. Jetzt haben wir 2023. Also müssten doch spätestens Ende September ALLE „durchleuchtet“ worden sein.
    Was, bitte schön, will Emmerich da jetzt verschärfen?

    Diese Unkenntnis von Politikern, die das auch noch als Fachthema im Innenausschuss bearbeiten, ist erschreckend.

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