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Grüne wollen Flexibilitätsbonus für Leiharbeiter

Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen verlangen eine deutliche Aufwertung der Leiharbeit. „Was wir brauchen ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit und einen Flexibilitätsbonus, also einen Gehaltszuschlag, für Leiharbeitskräfte“, sagte die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Bundestagsfraktion, Beate Müller-Gemmeke, der „Welt“ (Freitagsausgabe). Zeitarbeit wäre dann für die Einsatzunternehmen auch kein Modell mehr, um die Lohnkosten zu drücken, sondern werde zu einem Instrument, „um in Zeiten besonders guter Auftragslage durch einen attraktiven Lohn zusätzliche Beschäftigte zu gewinnen“, so die Grünen-Politikerin weiter.

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Der Duisburger Arbeitssoziologe Gerhard Bosch begrüßte den Vorschlag: „Ich bin ein Anhänger der gleichen Bezahlung plus eines Flexibilitätszuschlags für Leiharbeitskräfte. Dadurch wird ihr höheres Risiko ausgeglichen“, sagte Bosch der Zeitung. So erhalte ein Leiharbeiter keine Abfindung, wenn sein Job auslaufe. Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), lehnte den Vorstoß dagegen ab. „Die Forderung nach gleicher Bezahlung von Zeitarbeitskräften wie Stammbeschäftigte im Kundenunternehmen zuzüglich eines Flexibilitätszuschlags ist ein Griff in die Mottenkiste“, sagte Lazay der „Welt“. Müller-Gemmeke und weitere Grünen-Bundestagsabgeordnete hatten von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage Auskunft darüber verlangt, wie sich die Lage für die Beschäftigten seit der letzten Reform der Arbeitnehmerüberlassung – so der offizielle Begriff – vor drei Jahren entwickelt hat. Die monatlichen Bruttoeinkommen der Leiharbeiter lägen mit 1.928 Euro im Mittel um 42 Prozent niedriger als bei Festangestellten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, über welche die „Welt“ berichtet. In Deutschland arbeiteten 830.000 Menschen als Leiharbeiter, 2,5 Prozent aller Beschäftigten mit Sozialversicherungspflicht (Stand Juni 2019), heißt es in der Antwort weiter.

Foto: Reinigungskraft in einer U-Bahn-Station, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Uwe Witt
    1. Mai 2020 um 13.18 — Antworten

    Sollten solche Vorschläge der Grünen zu einer gesetzlichen Grundlage werden, stirbt die Zeitarbeit als flexibles Instrument der Steuerung des Personaleinsatzes. Zeitarbeits-Tarife liegen über Mindestlohn, und bei längerer Überlassungsdauer eines Zeitarbeitnehmers an Kunden erfolgt grundsätzlich eine stufenweise Anpassung nach ein paar Monaten – verbunden mit einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.
    Und – bezogen auf den Bericht in der WELT – vergleicht man in Bezug auf den Durchschnittsverdienst Äpfel mit Birnen… Bei allen Arbeitnehmern sind alle Verdienste aller Qualifikationen berücksichtigt, einschl. Führungskräfte. In der Zeitarbeit arbeiten überwiegend – rd. 60% aller Beschäftigten – in den unteren 2 Tarifgruppen, sind also per se schon gering qualifiziert und deshalb schlechter bezahlt. Dieser Vergleich mit allen Arbeitnehmern, siehe oben, ist also in keiner Weise sachgerecht.

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