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Grüne bringen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallmedizin ein

via dts Nachrichtenagentur

Die Grünen wollen an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallmedizin in den Bundestag einbringen. Die Bundestagsfraktion hat einen entsprechenden Beschluss am Dienstagabend einstimmig gefasst, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe). Demnach soll auch der Rettungsdienst neu strukturiert werden.

Als Grund dafür, aus der Opposition heraus einen Gesetzentwurf einzubringen, nennen die Grünen die Untätigkeit von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Wir stehen bei der Notfall- und Rettungsdienstreform an einem Punkt, an dem Wegsehen Menschenleben kostet. Dass Gesundheitsministerin Warken den seit Monaten fertigen Gesetzentwurf nicht ins Kabinett einbringt, ist politische Arbeitsverweigerung“, sagte Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, der Zeitung. „Es ist höchste Zeit, dieses seit Jahren von Fachleuten geforderte Gesetz endlich auf den Weg zu bringen.“

Ziel der Reform wäre es, künftig differenzierter auf die einzelnen Notrufe zu reagieren und aufwendige Einsatzfahrten bei Bagatellen zu vermeiden. Die begrenzten Kapazitäten sollen für tatsächliche Notfälle vorbehalten werden, auch indem bislang bestehende finanzielle Anreize für Fahrten von Rettungsdiensten reduziert werden. Die Vernetzung zwischen der Notrufnummer 112 und dem kassenärztlichen Patientenservice unter der 116117 soll gestärkt werden. Zudem sollen Notfallpraxen zahlreiche Fälle aus den Notaufnahmen der Krankenhäuser übernehmen, sodass sich auch diese auf die dringenden Fälle konzentrieren können.

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    14. Oktober 2025 um 19.47 — Antworten

    Es zeigt sich immer deutlicher, daß das Gesundheitswesen insgesamt in „öffentliche Hände“ gehört – und zwar „whatever it takes“.Die Privatisierung war ein schlimmer Fehler und Profitgeier haben da wahrhaft nichts zu suchen.

  2. Manfred Murdfield
    15. Oktober 2025 um 12.26 — Antworten

    Genau, privater Pflegeheimbetreiber müsste man sein, wenn die 2-stellige Rendite gefährdet ist, wird Insolvenz angemeldet und die zu Pflegenden werden umquartiert. Und dann auf ein neues …

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