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GroKo berät über längere ALG-I-Zahlungen wegen Coronakrise

Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Spitzen von Union und SPD wollen am Mittwoch im Koalitionsausschuss über weitere Corona-Hilfen für Beschäftigte beraten. Unter anderem stehe eine mögliche Verlängerung von Arbeitslosengeld-I-Zahlungen auf der Tagesordnung, berichtet das Portal „Business Insider“ unter Berufung auf Regierungskreise. Nach dem Wunsch von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Arbeitslose demnach drei Monate länger Geld bekommen, wenn ihr Anspruch eigentlich zwischen Anfang Mai und Ende Oktober enden würde.

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Der Gedanke dahinter: Wenn die Bundesagentur für Arbeit wegen des Kurzarbeitergeld-Ansturms der Unternehmen voraussichtlich in den nächsten drei Monaten so gut wie keine Jobvermittlung machen kann, sollen Arbeitslose im Gegenzug drei Monate länger Geld bekommen. Ebenfalls im Gespräch ist nach Informationen des Portals eine Verlängerung des sogenannten Insolvenzgeldes. Das bekommen Arbeitnehmer von der BA für bislang maximal drei Monate, wenn ihr Betrieb pleite geht. Dem Vernehmen nach könnte es hier eine ähnliche Regelung wie beim Arbeitslosengeld I geben. Fest steht bereits, dass von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer mehr Geld als bisher hinzuverdienen können. Einen entsprechenden Beschluss sollen CDU/CSU und SPD am Mittwoch fällen. Bislang gilt, dass man maximal 450 Euro dazu verdienen kann, ohne dass der Nebenjob-Verdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Künftig sollen Kurzarbeiter jedoch bis zur Grenze ihres üblichen Lohns dazu verdienen dürfen, auch wenn dabei der Nebenjob-Verdienst höher als 450 Euro ist. Die Koalition erhofft sich damit einen Anreiz zu schaffen, dass Kurzarbeiter vermehrt in „systemrelevanten“ Bereichen Nebenjobs annehmen, etwa als Erntehelfer.

Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur

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21 Kommentare

  1. fritzwendland@onlinehome.de
    23. April 2020 um 8.39 — Antworten

    Leider ist das zu kurz gesprungen wenn Herr Heil das ab dem 1.5.2020 als Stichtag einführen möcht er. Was ist mit denen die im Monat April ihr ALG I Geld verloren haben? Da soll dann wieder gespart werden?
    Eine gute Idee nur leider wieder nicht konsequent umgesetzt.

    • Berg
      18. Mai 2020 um 12.54 — Antworten

      Wenn das ALG I zum 30.04. endete, dürften Sie unter die Verlängerung fallen.

  2. Karin Linde
    23. April 2020 um 9.55 — Antworten

    Wie im 1 Kommentar erwähnt, kann ich dem nur beipflichten. Anfragen bezüglich möglicher Rechtsmittel gegen die Bundesregierung laufen. Hier benötigt man den genauen Beschluss und das Aktenzeichen. Können Sie das noch bitte veröffentlichen oder mitteilen?

  3. Clemens Windisch
    23. April 2020 um 10.49 — Antworten

    Wessen ALG-Anspruch am 15.12.2020 ausläuft, dem wird das ALG bis zum 15.03. verlängert. Wessen Anspruch am 15.01.2021 ausläuft, bei dem ändert sich nichts. Muss man das verstehen?

    • Kerstin Wilke
      23. April 2020 um 18.46 — Antworten

      Also ist das Fakt mit der Verlängerung des ALG 1 ?

    • Thomas
      30. April 2020 um 15.46 — Antworten

      Irgendwo muss ja mal eine Grenze gezogen!

  4. Petra Gruber
    23. April 2020 um 14.00 — Antworten

    Corona ist seit den Faschingferien bzw. spätestens seit dem 13.3. mehr als aktuell. An diesem Tag wurden alle bayerischen Schüler nach Hause gesendet. und eitdem gibt es die Unsicherheit am Arbeitsmarkt. Warum wird dann hier als Startdatum für die Verlängerung der ALG1 Zahlung der 1.5. genannt? wenn überhaupt muss es der 1.3. oder spätestens der 13.3. sein. Hier muss dringend nachgebessert werden, sonst rollen eine Riesen-Klagewelle auf den Bund zu.

    • Karin Linde
      24. April 2020 um 12.43 — Antworten

      @ Petra Gruber, ich bin hier schon am suchen. Man braucht den Beschluss und das Aktenzeichen. Die Gerichte schieben hier die Verantwortung hin und her, wer dafür zuständig ist. Sozialgericht oder Amtsgericht. Wenn mir Beschluss und Aktenzeichen bekannt ist, gehe ich den Weg….

    • Michael Lührmann
      5. Mai 2020 um 12.25 — Antworten

      Hallo Petra,

      bei mir endet der Bezug am 30. April und für mich ist es auch ein Rätsel, dass man das Startdatum auf den 01.05 festgesetzt hat! Und ich finde deine Argumentation sehr schlüssig! Konntest du schon etwas erreichen?
      Ich finde man sollte die Kräfte bündeln und es mal klarstellen, dass es so nicht sinnvoll ist!

      LG Michael

  5. Kerstin Wilke
    23. April 2020 um 18.37 — Antworten

    Also ist das jetzt Fakt mit der Verlängerung des ALG 1 oder wie jetzt ??

  6. 24. April 2020 um 2.24 — Antworten

    Datumsfestlegung nach ‚hinten‘ find ich schwierig….
    Noch bin ich arbeitslos, hoffe aber, dass Personalabteilungen bald wieder regulär Bewerbungen bearbeiten und Menschen einladen und ggf. einstellen werden.
    Sollte das nicht in naher Zukunft der Fall sein, dauert er mit einer 3 monatigen Verlängerung halt 3 Monate länger bis….. Evtl. Hartz4

  7. sabine
    24. April 2020 um 2.28 — Antworten

    PS: Suche Arbeit als Arbeitserzieher z.B. In einer WfbM
    (Wg. der zu betreuenden Risikogruppe vermutlich in (fast) allen Bundesländern zur Zeit geschlossen)

  8. Karina
    24. April 2020 um 10.41 — Antworten

    Mein Bezug von Arbeitslosengeld 1 endet zum 1.Mai,bekomme ich da trotzdem die 3 Monate verlängert?Weiss das jemand?

  9. Petra Napoletano
    24. April 2020 um 15.07 — Antworten

    Würde auch gerne Wissen ob es nun Fakt ist mit der Verlängerung und wird es automatisch verlängert oder muss ich dafür einen Antrag stellen ?

  10. ph
    28. April 2020 um 18.49 — Antworten

    Ich war gerade 3 Monate auf Fortbildung DATEV (davon seit 17.3. zu Hause Online via VPN Standleitung. Mein ALG 1 Anspruch endet zu Ende Mai. Heute rief mich schon eine Dame vom Jobcenter an.
    Ich habe mitbekommen dass das ALG 1 um 3 Monate verlängert werden soll, für jeden dessen Anspruch zwischen den 1. 5. und 31.12.2020 endet. Da würde ich darunter fallen. Da stand auch in der Presse. Nur die vom Arbeitsamt bzw heute die Dame vom Jobcenter sagten mir, dass das noch gar nicht durch sei und abgesegnet worden ist. Na sagen wir es mal so. Da hat keiner eine Ahnung ob das stimmt. Wer weiß mehr? Die 3 Monate mehr würden mir sehr helfen. Ihr wisst ja selbst das persönliche Vorstellungsgespräche gerade nicht möglich sind.

  11. Diana Ziembinski
    30. April 2020 um 22.16 — Antworten

    Wer denkt an die Kurzarbeiter, die von heute auf morgen auf dem Niveau von ALGI sind?
    Dafür muss man mindestens 3 Monate in Kurzarbeit sein…das ist alles so ungerecht!
    Das arbeitende Volk wird im Stich gelassen und am Ende der Pandemie noch mit Steuererhöhungen belohnt um die Finanzen wieder auszugleichen!!

  12. Jones Bryn
    2. Mai 2020 um 16.53 — Antworten

    Mein ALG 1 endete am 29. April und nach mehreren Versuchen mit der Arbeitsagentur zu sprechen , wurde gleich gesagt nein ihnen steht nicht mehr zu. Ist ein Witz , wie bekomme ich gerade jetzt einen Job. Fing ja alles schon im März an. Kennt sich jemand da aus oder hat was in Erfahrung gebracht ? Würde mich sehr freuen wenn jemand helfen könnte. Lg

    • Michael L.
      4. Mai 2020 um 10.58 — Antworten

      Hallo,

      ich habe auch ALG 1 bis zum 30. April bezogen. Würde mich auch interessieren, wie das jetzt gehandhabt wird. Also fair wäre das auf keinen Fall, all jene bei denen es Ende April endet nicht zu berücksichtigen, weil sie ja in der gleichen schwierigen Situation sind, wie diejenigen bei denen es am 2. Mai ausläuft! Und bezüglich der gezogenen Grenze muss man ja ein Argument haben, warum die Grenze zum 1. Mai gezogen hat! Man wird keine vernünftige Begründung finden!

      LG Michael

  13. Karsten M
    10. Mai 2020 um 11.33 — Antworten

    Hallo,

    wer mal nachdenkt, wird feststellen, dass der Beschluss des Bundeskabinetts am 23.04. getroffen wurde, dann quasi zu sofort wirksam sein soll und damit ab dem nächsten 1. gelten soll. Und das ist nun mal der 01.05. Die Regelung gilt bis 31.12.2020. Sie unterstützt Arbeitslose, die darunter wirklich leiden, dass die Arbeitsagenturen nun auch durch steigende neue Fälle weniger Zeit für die Arbeitsvermittlung haben und daher nicht mehr so schnell und effektiv vermitteln können wie vor Corona. Diejenigen, denen Leistung schon vor dem 01.05. abläuft, haben meiner Meinung nach ja auch schon reichlich Zeit gehabt, sich was Neues zu suchen bzw. Unterstützung bei der Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Insofern sehe ich keinerlei Grund, auch diese ALG 1 Empfänger in die Corona Regelung einzubeziehen.

    LG

    Karsten

  14. Carmen
    12. Mai 2020 um 19.17 — Antworten

    Mein ALG 1 läuft Ende Mai aus und ich habe die Zusage eine Umschulung zur Pfegehelferin machen zu können, die nur leider zur Zeit nicht stattfinden. Die drei Monate Verlängerung wären echt hilfreich, nur sagt einer niemand ob es auch wirklich so kommt. Alles andere ging doch auch ganz fix, wieso in dieser Sache nicht.

  15. Anna
    13. Mai 2020 um 13.13 — Antworten

    Für alle die es betrifft hier der Gesetzentwurf, dh es ist noch nicht abschließend verabschiedet.
    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf
    „§ 421d
    Vorübergehende Sonderregelung zum Arbeitslosengeld
    Für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. De- zember 2020 auf einen Tag gemindert hat, verlängert sich die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate.“

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