Gesetzentwurf für „Demokratiefördergesetz“ vorgelegt
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus erstmals mit einem eigenen Bundesgesetz „dauerhaft“ und „verlässlich“ mit Geld aus dem Bundeshaushalt fördern. Zur „Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements“ ergreife der Bund „eigene und fördert zivilgesellschaftliche Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus“, heißt es in einem Referentenentwurf für das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ (DFördG) des Bundesinnenministeriums und des Bundesfamilienministeriums, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.
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„Im Zentrum steht dabei insbesondere die dringend notwendige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Fördermaßnahmen“, heißt es in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“. Zu den Projekten von zivilen Trägern, die künftig mit Geld aus dem Bund gefördert werden sollen, gehören demnach etwa Beratungs- und Präventionsarbeit, aber auch Angebote der politischen Bildung sowie Betroffenengruppen und Ausstiegsprogramme für Menschen aus extremistischen Szenen. Die unterstützten Maßnahmen sollen demnach „wissenschaftlich begleitet und evaluiert“ werden. Zur Finanzierung von Organisationen und Maßnahmen heißt es in dem Gesetzentwurf: Der Bund werde „eine angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie“ nach „Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherstellen“.
Der Bundeshaushalt werde „durch die Finanzierung der nach diesem Gesetz zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend jährlich belastet werden“. Eine konkrete jährliche Fördersumme nennt der Gesetzentwurf nicht. Bisher werden Akteure der politischen Bildung oder der Extremismus-Prävention durch den Bund nur befristet und meist in „Modellprojekten“ gefördert. An dieser Praxis gibt es von Seiten der Zivilgesellschaft seit Jahren scharfe Kritik, da Projekte einer finanziellen Unsicherheit ausgesetzt seien und die Arbeit etwa in Aussteigerprogrammen für Extremisten nicht dauerhaft gewährleistet werden könne.
Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag eine „verbindliche und langfristig angelegte Stärkung der Zivilgesellschaft“ im Rahmen eines Demokratiefördergesetzes angekündigt. Ein solches Gesetz war schon in der vergangenen Großen Koalition geplant, scheiterte im Bundestag jedoch an der Union, die eine Förderung des „Linksextremismus“ durch den Bund befürchtet hatte, da sich viele der potenziell unterstützten Projekte gegen Rechtsextreme einsetzen. In dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum neuen Demokratiefördergesetz heißt es, dass dem Bund bei der Extremismus-Prävention „eine besondere Verantwortung“ zukomme, da „menschenfeindliche Phänomene nicht lokal oder regional begrenzt sind, sondern bundesweit und zum Teil gar international auftreten“. In den vergangenen Jahren hätten „insbesondere die rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten immer weiter zugenommen“.
Ideologien wie Rechtsextremismus und Antisemitismus seien „ein Angriff auf unser gesellschaftliches Miteinander“, durch die „das friedliche und respektvolle Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art und Weise beschädigt“ werde. Der Referentenentwurf hält fest: „Die Bekämpfung jeder Form des politisch und religiös begründeten Extremismus, gruppenbezogener Menschen- und Demokratiefeindlichkeit ist daher ebenso wie der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eine gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung.“ Nach Angaben der amtierenden Ampel-Koalition haben zwischen Februar und Mai rund 170 Verbände, Fachorganisationen sowie Forscher an der Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes mitgewirkt. Die amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte damals hervorgehoben, dass das Vorhaben der „beste Schutz gegen Extremismus und gegen Angriffe auf politische Institutionen, die freie Wissenschaft und unabhängige Medien“ sei.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte gesagt, es sei „wichtig, dass wir diejenigen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft engagieren und sich entschieden gegen eine zunehmende Radikalisierung stellen, noch stärker unterstützen“.
Foto: Legida-Gegendemo in Leipzig, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Ich verstehs nicht. Radikale Kräfte, was soll das sein? Eine „marktradikale“ FDP ist mir z.B. zuwider, aber strafbar macht sie sich nicht, so lange sie nicht die Bürger belügt und betrügt.
Da sind wir am Punkt. Wer dieser Geselllschaft schaden will, wird das, kann das, doch nur mit Mitteln tun, die in irgendeiner Form bereits strafbewehrt sind. Offene Gewalt, Betrug, Nötigung, Vortäuschung falscher Tasachen – alles Straftaten. Wozu brauchen wir ein Gesetz, das nach extremst subjektiven Einschätzungen (!) „die Demokratie fördern“ soll? Will es womöglich, ganz vesteckt, etwas ganz anderes, nämlich die Freiheit der Meinung, des Denkens beschränken? Ich fühle mich bei solchen, an Diktaturen gemahnenden, Regeln sehr unwohl.