Gesellschaft für Reaktorsicherheit: Längere AKW-Laufzeit möglich
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) hält einen Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland über das gesetzliche Abschaltdatum hinaus für möglich. Sicherheitsbedenken stünden dem nicht entgegen, sagte Uwe Stoll, Technisch-Wissenschaftlicher Geschäftsführer der GRS, der „Welt am Sonntag“.
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Er widersprach damit einer vorläufigen Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Die Kernkraftwerke müssen nach dem Atomgesetz alle Sicherheitsanforderungen bis zur letzten Minute erfüllen, sonst müssten von der Atomaufsicht entsprechende Maßnahmen oder die Stilllegung angeordnet werden“, sagte Stoll der „Welt am Sonntag“ weiter. „Ich kann Bedenken, das könnte einen Tag später plötzlich anders sein, nicht nachvollziehen.“ Die GRS ist seit 1977 Deutschlands zentrale Fachorganisation auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit.
Habeck hatte vergangene Woche mehrfach gesagt, dass er die Möglichkeit eines Weiterbetriebs der Meiler prüfen wolle. Eine „Vorprüfung“ habe jedoch ergeben, dass es „höchste Sicherheitsbedenken“ gebe. Zudem könnten die Meiler „nicht helfen“ die Energiekrise im kommenden Winter zu mildern, so Habeck. „Mir ist nicht bekannt, wie diese Vorprüfung erstellt wurde“, sagte GRS-Geschäftsführer Stoll in der „Welt am Sonntag“.
„Uns hat er jedenfalls nicht gefragt.“ Auch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sei seines Wissens nicht konsultiert worden. Stoll ist auch RSK-Mitglied. Wegen der bevorstehenden Abschaltung hätten die Betreiber im Einklang mit dem Atomgesetz zwar auf die letzte Sicherheitsüberprüfung verzichtet.
„Die aber kann man ja nachholen“, führte Stoll aus. Es bedürfe dafür nur einer Anpassung des Atomgesetzes, das ja ohnehin novelliert werden müsse. Schwierigkeiten mit der personellen Besetzung der Kraftwerke und mit der Brennstoffbeschaffung seien lösbar, wenn dies politisch gewollt werde. Für die „Vorprüfung“ hatte Habeck offenbar das Bundesumweltministerium (BMUV) befragt.
Das Haus sei das zuständige Bundesministerium für nukleare Sicherheit und trage die Verantwortung für die Bundesatomaufsicht, erklärte ein Sprecher von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die Befragung der RSK sei nicht erforderlich: „Im BMUV ist genügend eigene fachliche Kompetenz vorhanden, um die sicherheitstechnischen Folgen einer Laufzeitverlängerung zu beurteilen.“
Foto: Atomkraftwerk, über dts Nachrichtenagentur
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