Nachrichten

Gericht: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

Deichmann-Filiale, über dts Nachrichtenagentur

München (dts Nachrichtenagentur) – Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurden.

Anzeige

Demnach zählen Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung „unverzichtbaren Ladengeschäften“. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie zum Beispiel Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Foto: Deichmann-Filiale, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

DAX startet vor Ostern im Plus

Nächster Artikel

Seehofer will sich derzeit nicht mit Astrazeneca impfen lassen