GBA: Übernahme der Ermittlungen wegen Anschlagsserie in Waldkraiburg
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag die Ermittlungen gegen den deutschen Staatsangehörigen Muharrem D. wegen der Anschlagsserie in Waldkraiburg übernommen. Die Ermittlungen seien zunächst durch die Generalstaatsanwaltschaft München geführt worden, die bereits am 9. Mai bei dem Amtsgericht München einen ersten Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt hatte, teilte der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof am Mittwoch mit. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen würden vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd fortgeführt.
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Gegen den Beschuldigten bestehe der „Verdacht des versuchten Mordes in 27 Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil von sechs Personen“ sowie der Vorbereitung „einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, hieß es weiter. Hierbei handele es sich um „staatsschutzspezifische Taten von besonderer Bedeutung“. Zudem sei er eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Sachbeschädigung sowie der versuchten Sachbeschädigung verdächtig. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte folgende Anschläge in Waldkraiburg begangen und weitere Anschläge geplant haben: Muharrem D. habe seit 2017 einen Prozess der religiösen Radikalisierung durchlaufen und sei „Anhänger eines islamistisch-jihadistischen Weltbildes“ sowie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ geworden. „Zudem entwickelte er im Zusammenhang mit dem Agieren des türkischen Staates im Syrien-Konflikt sowie dessen Umgang mit bestimmten Predigern in der Türkei einen nachhaltigen Hass auf den türkischen Staat und Menschen türkischer Abstammung. Daher fasste er den Entschluss, Anschläge auf Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer Herkunft zu verüben und damit eine Spirale von Gewalt und Gegengewalt herbeizuführen“, so die Bundesanwaltschaft. In der Nacht vom 16. auf den 17. April 2020 habe der Beschuldigte die Fensterscheibe eines von einer deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung betriebenen Friseursalons eingeworfen und habe eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis in die Räumlichkeiten geschüttet. „Wenige Tage später verübte er in gleicher Art und Weise einen Anschlag auf eine Pizzeria, die durch einen türkischstämmigen Mitbürger geführt wurde“, hieß es weiter. In engem zeitlichen Zusammenhang mit diesen beiden Vorfällen habe sich der Beschuldigte gewaltsam Zutritt zum Gebetsraum der Sultan-Ahmet-Moschee verschaffen wollen, um dort Schäden herbeizuführen. Nachdem es ihm nicht gelungen sei, durch Eintreten einer Fensterscheibe ins Innere zu gelangen, „legte er einen Brandsatz in eine vor einem benachbarten Wohnhaus abgestellten Altpapiertonne. Da die Flammen frühzeitig erloschen, entstand kein Schaden“, so der GBA. Am 27. April 2020 gegen 02:40 Uhr habe Muharrem D. in einem Obst- und Gemüseladen eines türkischen Staatsangehörigen einen Brand gelegt. „Das Ladengeschäft wurde dabei vollständig von den Flammen erfasst, die zudem auf das Gebäude übergegriffen haben. Dabei nahm er den Tod der insgesamt 27 im Gebäude anwesenden Menschen billigend in Kauf. Nur dadurch, dass einer der Bewohner frühzeitig den Brand bemerkte, kam es zu keinen Todesopfern“, hieß es weiter. Gleichwohl seien sechs Personen durch die Rauchentwicklung erheblich verletzt worden und es sei ein Sachschaden in Millionenhöhe entstanden. „Am 6. Mai 2020 zerstörte der Beschuldigte durch den Wurf zweier Steine die Fensterscheibe einer türkischen Gaststätte. Anschließend goss er wiederum eine übel riechende Flüssigkeit auf Buttersäurebasis hinein“, so die Bundesanwaltschaft. Muharrem D. habe zudem die Absicht gehabt, „im Zeitraum vom 15. bis 17. Mai 2020 Anschläge auf mehrere Moscheen des Dachverbandes DITIB im näheren Umkreis von Waldkraiburg zu begehen. Anschließend wollte er das türkische Generalkonsulat in München sowie mit einer Bombe die DITIB-Zentralmoschee in Köln angreifen. Bei den Anschlägen auf die Moscheen wollte er die jeweiligen Imame erschießen“, hieß es weiter. Zu diesem Zweck habe er sich bereits eine Pistole mit entsprechender Munition verschafft. „Ebenfalls verschafft hatte er sich erhebliche Mengen an Materialien für den Bau von Spreng- und Brandvorrichtungen. Aus diesen hatte er ab Februar 2020 bereits insgesamt 23 Rohrbomben sowie 34 Kilogramm Sprengstoff hergestellt“, so der Generalbundesanwalt.
Foto: Generalbundesanwalt, über dts Nachrichtenagentur
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