Finanzminister begründet geplanten Abbau kalter Steuerprogression
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen Gesetzentwurf gegen inflationsbedingte Steuererhöhungen angekündigt und begründet diesen mit dem „Grundsatz der Fairness“ zwischen Staat und Steuerzahlern. „Ein Steuersystem, das Menschen, die ohnehin unter hohen Preisen leiden, auch noch höher besteuert, ist nicht fair“, schreibt er in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe).
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Ein Abbau der sogenannten kalten Progression sei „kein gönnerhafter Akt, sondern in mehrfacher Hinsicht geboten“, so Lindner. Die kalte Progression bezeichnet ein rein inflationsbedingtes Ansteigen der individuellen Steuersätze. Kritisch äußert sich der Finanzminister über politische Gegenvorschläge, wonach der Staat als Inflationsausgleich lieber pauschale Einmalzahlungen an Steuerzahler mit geringeren Einkommen überweisen solle, anstatt den Steuertarif anzupassen. „Für die Ingenieurin, den erfahrenen Facharbeiter, den Chirurgen, die Handwerksunternehmerin gäbe es Mehrbelastungen“, warnt der Minister.
„Aber auch die bedachten Bezieher geringer Einkommen könnten sich nicht in Sicherheit wiegen, denn ihre Steuererhöhungen wären ja nur verschoben.“ Oder man setze sie damit dem „Goodwill einer jeweiligen Regierung“ aus, jährlich neu über Einmalzahlungen zu entscheiden. „Das klingt nach Verhandlungen über Taschengeld, aber nicht nach Fairness zwischen Staat und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.“ Seinen Entwurf für ein „Inflationsausgleichsgesetz“ will der FDP-Chef in Kürze zur regierungsinternen Ressortabstimmung freigeben, wie die FAZ aus seinem Ministerium zitiert.
Er sieht vor, die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 in zwei Stufen an das steigende Preisniveau anzupassen. Dies soll verhindern, dass Steuerzahler allein wegen steigender Nominaleinkommen mit höheren Steuersätzen belastet werden, auch wenn ihre Kaufkraft infolge der Inflation gar nicht wächst. Laut Zeitung unter Berufung auf Angaben aus dem Ministerium entlastet das geplante Paket die Steuerzahler um insgesamt 10,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 und um 17,5 Milliarden Euro im Jahr 2024, jeweils verglichen mit dem derzeit geltenden Steuertarif. „48 Millionen Menschen würden vom vorgeschlagenen Ausgleich der kalten Progression begünstigt“, schreibt Lindner.
„Es profitieren Arbeitnehmerinnen und Geringverdiener, Rentnerinnen und Selbständige, Studierende mit steuerpflichtigen Nebenjobs und vor allem Familien. Denn da das Kindergeld und der Kinderfreibetrag ebenfalls von der Inflation betroffen sind, sollten auch sie angepasst werden.“ Der steuerliche Grundfreibetrag soll der Plänen zufolge von derzeit jährlich 10.347 Euro auf 10.632 Euro im Jahr 2023 und auf 10.932 Euro im Jahr 2024 steigen. Ebenso sollen die anderen Eckwerte des Steuertarifs nach oben angepasst werden.
Ausnehmen will Lindner allerdings die Einkommensgrenze, oberhalb derer der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent fällig wird (derzeit 277.825 Euro im Monat). Eine Anpassung in diesem Einkommensbereich empfinde „gegenwärtig nicht als notwendig“, schreibt Lindner.
Foto: Einkommensteuer, über dts Nachrichtenagentur
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