FDP will Todesdefinition als Organspende-Voraussetzung ausweiten

Bluttransport (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die FDP-Fraktion im Bundestag will eine Ausweitung der Todesdefinition als Voraussetzung für die Organspende. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine Organentnahme sein – bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden. Dies geht aus dem Entwurf eines Positionspapiers hervor, welches am Dienstag von der FDP-Fraktion beschlossen werden soll und über das die „Welt“ berichtet.

Ziel der erweiterten Definition ist es, die in Deutschland geringe Zahl der Organspenden zu erhöhen. „Noch immer steht der Anzahl an Organspendern ein Vielfaches an Menschen auf der Warteliste gegenüber: Ende 2023 warteten 8.716 Menschen auf ein rettendes Spenderorgan“, sagte FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der „Welt“. Viele der Wartenden würden versterben, ohne je ein Spenderorgan zu erhalten. „Deshalb wollen wir die bereits bestehende Möglichkeit einer Organspende nach einem Hirntod um die zusätzliche Option einer selbstbestimmten Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Tod ergänzen.“

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Potenzielle Spender sollen ihren Willen dann über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können. „Damit nutzen wir bestehende Potenziale zur weiteren Erhöhung der Spenderanzahlen und tragen zeitgleich dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung“, so Helling-Plahr.

Nur wenige Patienten erleiden auf der Intensivstation einen Hirntod, also den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen. Die meisten versterben an Herz-Kreislauf-Versagen. In Ländern wie Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien, Schweiz und USA sind Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand bereits erlaubt und führten teils zu einem Anstieg der Organspenden. In Deutschland hingegen gaben Mediziner in der Vergangenheit zu bedenken, die Feststellung des Herz-Kreislauf-Todes berge ein höheres Risiko für Fehldiagnosen.

Diese Einschätzung gilt bei vielen Wissenschaftlern mittlerweile als überholt. „Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes“, sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Universitätsprofessor für Infektiologie an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen. „Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist.“

Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke dadurch die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein, sagte der Gesundheitspolitiker der „Welt“. „Als Gesetzgeber sehe ich uns in der Pflicht, die wissenschaftliche Realität anzuerkennen, zumal es eine grundlegende Voraussetzung ist, um mehr Menschen eine Organtransplantation zu ermöglichen“, so Ullmann.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Bluttransport (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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