FDP verlangt Aufklärung über Rürup-Brief zur Rentenbesteuerung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Vizechef Wolfang Kubicki fordert vom Bundesfinanzministerium Aufklärung über einen Brief des Rentenexperten und langjährigen Regierungsberaters Bert Rürup aus dem Jahr 2007. „Ich erwarte, dass insbesondere das Bundesfinanzministerium mit diesen Informationen transparent umgeht und dem Bundestag erklärt, warum die damalige Kritik von Bert Rürup keine Berücksichtigung gefunden hat“, sagte Kubicki der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe). Auch „die von dieser möglicherweise verfassungswidrigen Regelung Betroffenen“, so der FDP-Politiker weiter, hätten „einen Anspruch auf eine rückhaltlose parlamentarische Aufarbeitung“.
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Dazu gehöre zudem „die Offenlegung der Korrespondenz mit dem früheren Vorsitzenden der Sachverständigenkommission“. In dem Dokument äußert der damalige Regierungsberater erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Rentenbesteuerung. Laut Rürup verstößt sie „in erheblichen Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung“. Das Problem stelle sich „gleichermaßen“ für Selbständige wie für Arbeitnehmer, betroffen seien Ruheständler, die zwischen 2021 und 2058 in Rente gehen, Selbständige auch schon früher. Rürup war von 2002 bis 2003 Chef der Expertenkommission, die im Auftrag der damaligen Bundesregierung eine grundlegend veränderte Rentenbesteuerung konzipierte, seit Anfang 2005 ist diese in Kraft. Der Brief wirft die Frage auf, ob der Staat womöglich bei zahlreichen Steuerzahlern und Rentnern zu viel kassiert. Rürup, der jahrelang auch als Chef der sogenannten Wirtschaftsweisen die Bundesregierung beriet, war 2002 vom damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder zum Leiter einer Expertenkommission ernannt worden, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rentenbesteuerung auf eine völlig neue Grundlage stellen sollte. Karlsruhe untersagte seinerzeit aber ausdrücklich eine „Zweifachbesteuerung“, die auch „Doppelbesteuerung“ genannt wird. Durch dieses Verbot soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer und Selbständige während ihres Erwerbslebens aus bereits versteuertem Einkommen Beiträge in die Altersvorsorge einzahlen, die dann im Ruhestand mit der Rentenauszahlung erneut versteuert werden. Nach den Vorarbeiten der Rürup-Kommission trat Anfang 2005 das noch immer geltende Alterseinkünftegesetz in Kraft. Rürup äußerte aber erst in seinem Brandbrief vom 20. Juli 2007 deutliche Zweifel an dem Gesetz. Das Schreiben schickte er an die Dienstadressen der damaligen SPD-Bundesminister Peer Steinbrück (Finanzen) und Franz Müntefering (Arbeit und Soziales). Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte dazu in einer Stellungnahme auf SZ-Anfrage mit: „Die seit 2005 geltenden gesetzlichen Grundlagen wurden seinerzeit verfassungsrechtlich geprüft und seitdem in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts für verfassungskonform befunden.“
Foto: Senioren in einer Fußgängerzone, über dts Nachrichtenagentur
4 Kommentare
Wir hoffen alle das die ungerechte Haltung der Bundesregierung gegen die Rentner in ein Verfassungskonformes Modell ändert
Sehr geehrte Damen und Herren !
Lange bevor es soweit war , das ich selber in Rente gehen konnte habe ich mich schon darüber geärgert , als ich davon hörte , das man vor hat Renten zukünftig zu versteuern . ich bin kein Fachmann in diesen Dingen ! Dennoch habe ich mich darüber gewundert , das man Renten nochmals besteuern will , obwohl diese doch aus bereits versteuertem Einkommen entstanden sind . Für mich liegt hier eindeutig eine “ Doppelbesteuerung “ vor , die aus meiner Sicht vollkommen inakzeptabel ist . Wenn ich jetzt lesen muss , dies diesbezüglich bereits seit längerer Zeit sogar erhebliche Zweifel bestehen und sich die Frage stellt , ob diese erneute Besteuerung der Renten “ verfassungswidrig “ ist , bestärkt dies meine Denkweise.
Ohne die Menschen , die nach dem Krieg “ Deutschland “ wieder groß gemacht haben , ginge es uns bei weitem allen nicht so gut ! Diese Menschen haben einen Teil ihres Entgelds abgeben müssen , um Vorsorge für das Alter zu treffen.
Als nicht “ Selbstständiger “ wurde man gezwungen , in die Rentenkasse einzuzahlen , um jetzt erneut zur Kasse gebeten zu werden .
Soweit mir bekannt ist , müssen Beamte keine Abgaben in eine Rentenkasse einzahlen . Wenn deren , in der Regel üppige Pensionen heute besteuert werden , so ist das angemessen ,denn Beamte haben ja zuvor auch nichts eingezahlt , oder liege ich da falsch ?
Mit freundlichem Gruß und bleiben Sie “ gesund “ .
-…oder liege ich da falsch ?-
In diesem Fall ja. Ein Teil der Beamtenbesoldung („Alimentierung“) wird für die Pensionen einbehalten. Dennoch sind Beamte, vor allem wenn ihre Beschäftigung ein Studium voraussetzt, gegenüber vergleichbaren Beschäftigungen in der „freien Wirtschaft“ deutlich schlechter entlohnt. Beamtenbashing ist zwar schon immer in Mode, aber in aller Regel, es sei denn es handelt sich um die sehr wenigen höchstbezahlten Spitzenjobs, fehl am Platz.
Fragen sie doch mal einen durchschnittlichen Polizeibeamten im Ruhestand. nach seinen Belastungen, z.B. durch die vorgeschriebene private Krankenversicherung. Der steht oft schlechter da als mancher „Normalrentner“.
Das.Finanzamt verlangt von mir in dem Steuerbescheid den ich 12/2020 bekommen habe die Nachzahlung für 2019 und 2020 sowie eine Steuervorauszahlung von 258euro vierteljährlich für auf die Nachzahlung 2021
Alles ohne Vorwarnung
Was die mit uns Rentnern machen ist eine Gemeinheit und Verspottet jeden der 35 oder 45 Jahre gearbeitet hat
Ich könnte heulen