Fahrradclub begrüßt Einigung zum Straßenverkehrsgesetz

Der Fahrradclub ADFC hat die Einigung von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss zu einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) begrüßt.
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Durch die Novelle sollen Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit und der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses verschärft die Anforderungen hierfür: Die Sicherheit des Verkehrs ist nicht nur zu berücksichtigen, sondern darf demnach nicht beeinträchtigt werden.
„Es ist gut, dass Bundesländer und Bundestag nach monatelangem Ringen nun einen tragfähigen Kompromiss für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefunden haben“, sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann. „Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können. Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden.“ Nun gelte es, das modernisierte Straßenverkehrsgesetz schnellstmöglich über die Ziellinie von Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Das alte Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Es führte aus Sicht des ADFC in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Im November 2023 lehnten die Bundesländer das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ab. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Fahrradfahrer auf Fahrradweg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
3 Kommentare
Es ist schon ulkig, daß Frisoythe ganze Ortsdurchfahrten auf zwanzig kmh begrenzen kann – und andere Gemeinden meinen, dreißig kmh sel nicht möglich.
In Städten wie Oldenburg machen Geschwindigkeitsgrenzen keinen Sinn, ob da ein Schild so da rumsteht, mit einer 30, einer 50 oder dem Osterhasen, es ist wurscht. Politik und Verwaltung sind großzügig. Zum Ausgleich werden Strassen, auf denen kaum Verkehr ist, zu Fahrradstrassen auserwählt. Da stört es dem Autoverkehr nicht und es gibt auch weniger Proteste. Und in Oldenburg ist es für Verantwortliche gefährlich, die Gewohnheiten der automobilen Welt zu stören, egal wie und wo. Deshalb gibt es den Weg des geringsten Widerstandes und viele Ausreden für sinnvolle Beschränkungen: „es geht nicht, nicht möööglich“.
Wird wohl so sein, wie sie beschreiben. Ich hatte allerdings Oldenburg gar nicht so auf dem Schirm, eher mehr stark wachsende „ländliche“ Gemeinden, in denen dann z.B. Schulen und Kindergarten an Hauptverkehrsstraßen liegen. „Fahrradstraßen“ in Oldenburg? Da erlebe ich nur eine als effektiv, alle anderen zwingen mich zu absurden Umwegen. Das gibt’s allerdings „aufm Land“ auch.