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Ex-Verteidigungsminister: Cyberangriffe können Bündnisfall auslösen

Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält es für denkbar, dass nach einem schweren Cyberangriff der Bündnisfall der NATO ausgerufen werden kann. Wenn eine Cyberattacke auf Energieversorgung und Telekommunikation ein Land völlig lahmlege und das Ziel habe, das Land „handlungsunfähig zu machen, dann würde man schon im Ergebnis dahin kommen müssen, dass es ein militärischer Angriff ist. Und nach einem militärischen Angriff auf einen Bündnispartner, greift der Bündnisfall automatisch“, sagte der Verteidigungsexperte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

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Scholz ist überzeugt, dass US-Präsident Joe Biden seine Äußerung als Warnung verstanden wissen wollte. Er habe der anderen Seite „wer auch immer das ist“, sagen wollen: „Wir könnten die Cyberangriffe als militärische Aggression qualifizierten – und dann ist der Fall X da“, sagte der CDU-Politiker. Scholz erinnerte an den Bündnisfall nach dem 11. September 2001. Damals habe sich die Frage gestellt, ob der Angriff auf die Twin Towers in New York ein staatlicher Angriff war, „schließlich ist Osama Bin Laden gewissermaßen eine Privatperson gewesen“. Der Angriffstatbestand im Sinne des NATO-Vertrages Bündnisfall Artikel 3 ist ein staatlich initiierter. Am Ende wurde der Angriff dem von den Taliban beherrschten Afghanistan zugerechnet. „Das war die Voraussetzung dafür, dass man den Angriff als militärischen Angriff eines Staates qualifizieren konnte und mit der weiteren Konsequenz dann als Bündnisfall“, so Scholz. Ähnlich sei das auch bei den Cyberattacken zu sehen. Das Statement von Rupert Scholz: „Wenn ich mit einem Cyberangriff ein Land völlig lahm lege, zum Beispiel die gesamte Energieversorgung, die Telekommunikation alles lahmlege, um das Land handlungsunfähig zu machen, dann würde man im Ergebnis dahin kommen müssen, dass es ein militärischer Angriff ist. Im Folge dessen würde dann auch der Bündnisfall greifen. Denn sobald es ein militärischer Angriff auf einen Bündnispartner war, greift der Bündnisfall automatisch. Ich vermute, Präsident Biden hat seine Äußerung als Warnung gemeint, um der anderen Seite zu sagen, wer auch immer das ist: Wir könnten die Cyberattacken als militärische Aggression qualifizierten, dann ist der Fall X da.“ „Wir hatten einmal den Bündnisfall nach dem 11. September. Damals stellte sich die Frage, ob der militärische Angriff auf die Twin Towers in New York auch ein staatlicher Angriff war. Der Angriffstatbestand im Sinne des NATO-Vertrages Bündnisfall Artikel 3 ist ein staatlich initiierter. Osama Bin Laden war aber gewissermaßen eine Privatperson gewesen. Am Ende wurde die Angriff den Taliban beherrschten Afghanistan als Staat zugerechnet. Das war die Voraussetzung dafür, dass man den Angriff als militärischen Angriff eines Staates qualifizieren konnte, mit der weiteren Konsequenz dann als Bündnisfall. Das ist bei den Cyberangriffen ähnlich.“

Foto: Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur

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