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EU einigt sich auf sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus

EU-Fahnen, über dts Nachrichtenagentur

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich am Dienstag darauf geeinigt, dass Corona-Erkrankte künftig EU-weit einheitlich doch sechs Monate lang als genesen gelten sollen. Damit können sie sich in der EU frei bewegen und herumreisen, berichtet „Business Insider“.

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Der Impfstatus ist demnach neun Monate gültig. Damit dürfte das Chaos um die Gültigkeit des Genesenen-Status in Deutschland wohl endgültig komplett sein: Corona-Erkrankte galten bis vor Kurzem sechs Monate lang als genesen. Völlig überraschend änderte das Robert-Koch-Institut (RKI) vor einer Woche jedoch diese Regel: Demnach gilt der Genesenenstatus jetzt hierzulande nur noch drei Monate. Eine plötzliche Entscheidung, die seit Tagen für politischen Zoff in Bund und Ländern sorgt.

Muss Deutschland also die national beschlossene Verkürzung nach nur einer Woche wieder einkassieren? Das ist noch völlig unklar: Im Auswärtigen Amt verweist man aufs Innenministerium, von dort auf das Bundesverkehrsministerium. Und im Bundesgesundheitsministerium wusste man von der Entscheidung der EU scheinbar bis zum späten Nachmittag auch noch nichts. Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann stimmte sogar für die Sechs-Monats-Regel. Ein Sprecher der EU-Kommission stellt aber klar: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.“

Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte deshalb: „Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland.“ Der Kommissions-Sprecher stimmte zu: Da sich die Omikron-Variante mittlerweile in ganz Europa verbreitet habe, soll geprüft werden, die in einigen Mitgliedstaaten eingeführten Reisebeschränkungen wieder aufzuheben.

Foto: EU-Fahnen, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Karl Dreher
    29. Januar 2022 um 17.56 — Antworten

    Diese Vorgehensweise ist höchst rechtswidrig und sachlich unverantwortlich: Es beginnt ja bereits damit, daß eine verbindliche Normsetzungskompetenz des RKI in unserem Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist – das RKI ist kein Verfassungsorgan!. Doch es geht weiter: Auf einer lediglich virtuellen RKI-Netzseite werden Regeln kommuniziert, die allgemein rechtsverbindlich und ggf. bei Mißachtung strafbar (!) sein sollen. Für solche Regelungen gibt es nach unserer Verfassung auf Bundes- bzw. Länderebene amtliche Gesetz- und Verordnungsblätter, die vom jeweiligen Verfassungsorgan (z.B. Bundespräsident) ausgefertigt und unterzeichnet, erst anschließend in Kraft gesetzt werden. Und bevor dort Regeln rechtsverbindlich erlassen und veröffentlicht werden, durchlaufen sie ein gesetzlich/verfassungsrechtlich vorgegebenenes Verfahren z.B. in den jeweiligen Parlamenten mit Beteiligung der gewählten Volksvertreter/Parlamentarier. Auch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot wird hier staatlicherseits schamlos umgangen. In der Sache kommt hinzu: Das RKI hat argumentiert, daß Ungeimpfte und an Omikron Erkrankte und Genesene nicht über einen so starken Immunschutz verfügen, daher ihr Genesenenstatus nur 90 Tage gelten soll. Gleichwohl werden vom RKI aber alle (!) Genesenen – also auch doppelt Geimpfte und an „Delta“ Genesene – ohne sachlichen Grund in ihrem Genesenenstatus (Abwehrkräfte) offenkundig rechtswidrig rückwirkend eingeschränkt und ohne sachlichen Grund benachteiligt! Noch schlimmer: Angesichts der (möglichen, gefährlichen) Nebenwirkungen der Impfungen (z.B. Herzmuskelerkrankungen), sollen auch Geimpfte und am (stärkeren) „Delta“ Genesene ihre Gesundheit durch (z.B. Booster-) Impfungen hervorgerufene mögliche Überreaktionen ihres Immunsystems gefährden. Das ist doch völlig unverantwortlich!

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