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Erste CDU-Politiker für Grundgesetz-Schutz für sexuelle Identität

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Union gibt es erste zustimmende Worte zum Vorschlag der Ampelkoalition, das Merkmal „sexuelle Identität“ ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, der vor Diskriminierung schützen soll. Die Ampelkoalition bräuchte neben den Stimmen der Linken weitere 36 Stimmen aus der Union, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

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Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak sagte dazu, er sehe „diesbezüglich keine breite Ablehnungsfront in der Union“. Es handle sich nicht um reine Symbolpolitik, sondern um die verfassungsrechtliche Sicherung bereits erreichter Fortschritte bei der Gleichstellung. „Ich finde das längst überfällig und hoffe, dass wir das in dieser Legislaturperiode hinbekommen“, so Luczak. In der vergangenen Legislaturperiode konnten sich Union und SPD nicht über eine Formulierung des Schutzmerkmals einigen.

Ob die Fraktionsdisziplin bei der Frage aufgehoben wird, wollte Fraktionschef Friedrich Merz auf Nachfrage des „Spiegel“ derzeit nicht sagen. Zuletzt hatte die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, für die Verfassungsänderung geworben. Bis heute seien homosexuelle Menschen als einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten nicht in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes aufgenommen. Bislang schützt der Artikel vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung oder Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauungen sowie von Behinderung.

Der Grundgesetzartikel wurde in Reaktion auf die Verfolgung der Gruppen im Nationalsozialismus geschaffen. Weitere Opfergruppen umfassen beispielsweise Obdachlose, Alkoholkranke, Arbeitslose und Prostituierte.

Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    3. Februar 2023 um 15.02 — Antworten

    GG Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    GG Arttikell 3: (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    So. Und was muß jetzt geändert werden? Oder gehts darum, möglichst oft etwas hinzu zu fabulieren, damit der Bürger sich dran gewöhnt und nicht mehr so genau hinsieht? Jeder Dödel meint neuerdings, das Grundgesetz muß fast überall geändert werden. vVelleicht muß nur mehr gelesen und Textverständnis geübt werden?

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