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Bundesverfassungsgerichtspräsident: Land nicht im Ausnahmezustand

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, ist nicht der Meinung, dass sich das Land in einem Ausnahmezustand befindet. „Wir sind in einer gesellschaftlich, politisch und rechtlich herausfordernden Situation“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe). Die Rechtsordnung greife auch auf „offene Begriffe“ zurück.

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Wenn die Gefahrenlagen und „die zur Gefahrenabwehr geeigneten Maßnahmen deutlicher erkennbar und in ihren Folgen besser abschätzbar werden, muss der Gesetzgeber aber ab einem Zeitpunkt die Vorgaben präzisieren“. Harbarth widersprach der Einschätzung, die Gerichte hätten die Maßnahmen der Politik nur abgenickt. Die Entscheidungspraxis sei vielmehr „differenziert“, sagte er der FAZ. „Unsere Gesellschaft, die in über 70 Jahren Grundgesetz ein ausgeprägtes Freiheitsbewusstsein entwickelt hat, wird darauf achten, dass pandemiebedingt eingeführte Grundrechtsbeschränkungen danach auch wieder entfallen.“ Zu Parteitagen sagte der frühere stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU im Bundestag: „Für unsere Demokratie ist die Durchführung eines Parteitags oder einer Demonstration wichtiger als etwa eine Halloween-Party. Nach unserer Verfassung können zentrale Elemente der demokratischen Willensbildung jedenfalls nicht für einen längeren Zeitraum gleichsam stillgelegt werden.“ Auf die Frage, was er aus der Ära Trump in den Vereinigten Staaten gelernt habe, sagte Harbarth: „Auch wenn wir sehen, dass die gesellschaftlichen Fliehkräfte in Deutschland im letzten Jahrzehnt vermutlich stärker geworden sind: Wir sind kein gespaltenes Land. Das sollten wir uns bewahren.“ Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit seien mitunter fragiler, als man meint. „Deshalb sind wir alle zu ihrer permanenten Verteidigung und Bewahrung aufgefordert.“

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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