Bundespolizei: Nur wenige Asylbewerber in EU registriert

Bundespolizei: Nur wenige Asylbewerber in EU registriert

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Viele Zuwanderer, die in Deutschland Asyl beantragen, sind zuvor nicht in anderen europäischen Staaten registriert worden – trotz entsprechender Verpflichtungen nach dem neuen europäischen Asylsystem GEAS. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Demnach wurden in den Monaten Juli und August insgesamt 15.226 Personen im Rahmen der unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts aufgegriffen, 484 von ihnen stellten gegenüber der Bundespolizei sowie den beauftragten Behörden einen Asylantrag. Nur bei 90 von ihnen habe zum Zeitpunkt des Aufgriffs einer oder mehrere sogenannte Eurodac-Treffer vorgelegen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei der Zeitung.

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Ein Eurodac-Treffer zeigt an, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land erfasst wurde. Die Abspeicherung in der zentralen europäischen Datenbank ist wichtig, weil sich über sie klären lässt, welcher EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Liegen keine entsprechenden Hinweise vor, wird das Asylverfahren in Deutschland bearbeitet.

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte der Zeitung mit, in vielen Fällen weiterhin keine Anhaltspunkte zu haben, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Insgesamt habe die Behörde in den Monaten Juli und August 9.077 sogenannte Neuzugänge in das Asylsystem verzeichnet, davon 4.311 im Juli und 4.766 im August. Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, werde der Asylantrag als Erstantrag erfasst, sagte ein Sprecher der Behörde der „Welt am Sonntag“. Im Juli seien 3.242 Erstanträge erfasst worden, im August insgesamt 3.799 Erstanträge.

Wenn das Bamf Hinweise hat, dass ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig sein könnte, leitet es ein sogenanntes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Bestätigt sich die Zuständigkeit, wird eine Überstellungsentscheidung getroffen. Insgesamt habe die Behörde 1.794 solcher Überstellungsentscheidungen in den Monaten Juli und August getroffen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bamf. Tatsächlich überstellt wurden demnach in diesen beiden Monaten 238 Personen, davon 108 im August. Hauptzielländer im August seien Kroatien mit 27 Überstellungen, Frankreich mit 18 Überstellungen und die Niederlande mit 12 Überstellungen gewesen, sagte der Sprecher der „Welt am Sonntag“.

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