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Bund Deutscher Kriminalbeamter: Cannabis-Konsum entkriminalisieren

Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) macht sich für ein Ende des Cannabis-Verbots stark. „Wir als Verband wollen die Konsumierenden von Cannabis entkriminalisieren“, sagte der kommissarische BDK-Vorsitzende Dirk Peglow der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe).

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So sollte der Besitz eines Joints nur noch mit einem Bußgeld bestraft werden. Peglow sagte: „Wir fordern, dass der Konsum als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld bestraft wird – wie etwa wenn ich zu schnell mit dem Auto fahre.“ Vorbild könne Portugal sein. Die Höhe der Geldbuße sollte eine Enquetekommission festlegen. Damit ist die Polizei beim Thema Cannabis-Legalisierung gespalten. Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG hatten sich zuvor strikt gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Kriminalbeamten sollte auch der Besitz anderer Rauschgifte wie etwa Kokain und Heroin nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. „Man muss sich dann natürlich über die Höchstmengen unterhalten, weil wir nach wie vor dafür eintreten, den illegalen Handel mit Rauschgift nachhaltig zu verfolgen“, sagte Peglow. In Portugal seien für Cannabis als Höchstgrenze etwa 30 Gramm festgelegt. Dadurch werde Personal, aber auch Geld frei, das in die Drogen-Prävention gesteckt werden könne. Das Cannabis-Verbot sei historisch gewachsen und inzwischen überholt, so Peglow, der im November auf dem anstehenden Bundesdelegiertentag als Bundesvorsitzender des BDK kandidieren wird: „Jetzt ist es an der Zeit, das zu überdenken.“ Trotz des jahrzehntelangen Verbots und der Polizeiarbeit werde immer mehr statt weniger Cannabis konsumiert: „Da müssen wir uns einfach mal der Realität stellen.“ Der BDK setzt sich zudem dafür ein, dass Konsumenten Cannabis in kleinen lizenzierten Geschäften legal kaufen können – dafür fordert der Verband Modellprojekte in Deutschland, um das zu testen. „Diese Verkaufsstellen sollten Cannabis an Erwachsene verkaufen dürfen – natürlich nicht an Jugendliche“, sagte Peglow der NOZ. Dabei müssten die Beschäftigten die Konsumierenden auf die Risiken von Cannabis hinweisen: „Es müssen entsprechende Gebrauchshinweise erfolgen, die eine Art Beipackzettel in mündlicher Form darstellen.“ Den Preis für ein Gramm Cannabis sollten Fachleute festlegen: „Das dürfte sich im Bereich von 10 bis 15 Euro bewegen.“

Foto: Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

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