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BGH: Youtube muss nicht alle Nutzerdaten von Raubkopierern nennen

Youtube-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Videoplattform Youtube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor.

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Demnach schließt der Auskunftsanspruch über „Namen und Anschrift“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Nutzer der Dienstleistungen nicht ein. Er umfasse auch nicht die Auskunft über die für das Hochladen rechtsverletzender Dateien verwendeten IP-Adressen oder die von den Nutzern der Dienstleistungen zuletzt für einen Zugriff auf ihr Benutzerkonto verwendeten IP-Adressen. Grundlage für das Urteil seien entsprechende Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage eines Filmverleihers.

Foto: Youtube-Nutzer am Computer, über dts Nachrichtenagentur

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