BGH bestätigt Verurteilung von Bundeswehroffizier wegen Terrorplänen

Bundesgerichtshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Verurteilung eines unter Terrorverdachts stehenden ehemaligen Bundeswehr-Offiziers, der sich 2015 als Flüchtling ausgegeben haben soll, zu fünfeinhalb Jahren Haft bleibt rechtskräftig. Die Revision des Soldaten gegen seine Verurteilung verwarf der Bundesgerichtshof am Donnerstag als „offensichtlich unbegründet“.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, zahlreicher strafbewehrter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie des Betruges schuldig gesprochen. Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, hat die Nachprüfung des Urteils weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen dem Offizier nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Der Oberstleutnant hatte laut Oberlandesgericht eine „seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung“.

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Aufgrund verschwörungstheoretischer Gedankengänge sei er überzeugt gewesen, der „Zionismus“ führe einen systematischen Rassenkrieg, in dem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden und der die „Auslöschung der deutschen Rasse“ zur Folge habe, so der Bundesgerichtshof. Der Angeklagte habe im Laufe des Jahres 2016 den festen Entschluss gefasst, einen Anschlag auf das Leben eines der „Verantwortlichen“ zu verüben, um einen politischen und gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und nach seiner Vorstellung zum „Erhalt der deutschen Nation“ beizutragen, hieß es. Als mögliche Anschlagsopfer habe der Oberstleutnant laut Urteil die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie eine aus einer jüdischen Familie stammende Journalistin und Stiftungsgründerin in Betracht gezogen. Der Angeklagte habe bis zu seiner Festnahme im April 2017 ohne behördliche Erlaubnis über zwei halbautomatische Gewehre und eine Pistole, und vorübergehend in Wien über eine weitere Pistole verfügt, so das Gericht.

Daneben habe er 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper aufbewahrt, die er großteils Bundeswehrbeständen entnommen haben soll. Er sei fest entschlossen gewesen, eine der vier Schusswaffen für den von ihm geplanten Anschlag zu verwenden, erklärte der Bundesgerichtshof.

Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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