Bericht: Länder wollen Corona-Regeln nochmals verlängern

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Länder wollen angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln offenbar noch weiter verlängern. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag hervor, über den das Portal „Business Insider“ berichtet.
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Eigentlich sollte mit 2G/3G, Maskenpflicht und Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen schon am 20. März Schluss sein. Denn laut des aktuellen Infektionsschutzgesetzes sollten an dem Tag fast alle Corona-Regeln formal auslaufen. Bei Bedarf sollten die Länder immerhin noch Basisschutz-Maßnahmen beschließen können, um vor allem vulnerable Gruppen besser zu schützen. In Hotspots sollten nochmals zusätzliche Vorgaben gemacht werden können.
Doch vielen Ländern ist der Katalog der möglichen Maßnahmen angesichts von hohen Inzidenzen zu lasch. Daher haben sie sich entschieden, eine Übergangsregelung des Gesetzes zu nutzen, wonach bis zum 2. April die aktuellen, deutlich schärferen Corona-Regeln fortbestehen. Doch laut des GMK-Beschlussentwurfs soll diese Übergangsregelung nochmals um mindestens vier Wochen verlängert werden. Maskenpflicht in Innenräumen, 2G/3G-Regelungen in Restaurants und Bars sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen würden dann nochmals bis mindestens Mai gelten.
„Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen“, heißt es in dem Papier zur Begründung für die Verlängerung. „Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht.“ Die Länder bemängeln demnach vor allem unklare gesetzliche Regelungen, die es erschweren würden, die geplanten Basisschutzmaßnahmen und Hotspot-Regelungen zielgenau umzusetzen. Konkret fordern sie eine Definition, was genau ein Hotspot sei bzw. ab wann genau Hotspot-Regelungen beschlossen werden könnten.
Zudem solle klargestellt werden, dass es sich bei einem Hotspot auch um ein ganzes Bundesland handeln könne. Die Verlängerung der Übergangsregelung solle genutzt werden, um hier das Gesetz zu konkretisieren.
Foto: Hinweis auf Maskenpflicht, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
…und was Verfassungsrechtler, bis in den Rang eines ehemaligen Chefs des Verfassungsgerichts (Die Einschränkungen der verfassungsgemäßen Bürgerrechte wären nicht einmal im Kriegsfall zulässig. so Hans-Jürgen Papier vor über einem halben Jahr in der Süddeutschen), sagen ist mal wieder und immer noch völlig egal. Typisch immer noch, daß diese Warner in der Presse kaum je Raum bekommen. Stattdessen das ewige Geschwurbel eines „Gesundheitsminsters“(„Wir prüfen ständig die Studien“, der geneigte Bürger erfährt nur nie, was denn drin gestanden haben soll – und der sich um das Gesundheitswesen insgesamt kaum kümmert.