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Auswärtiges Amt: Urlauber können auf Hilfe von Auslandsvertretungen bauen

Auswärtiges Amt, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Auswärtige Amt hat klargestellt, dass Deutsche, die trotz bestehender Reisewarnungen in betroffene Länder reisen, auf die Hilfe der Auslandsvertretungen bauen können. „Unabhängig von einer Reisewarnung steht unser weltweites Netz von Auslandsvertretungen bereit, um deutschen Staatsangehörigen in Notlagen konsularische Unterstützung zu leisten und abhängig von den Möglichkeiten im Einzelfall pragmatische Lösungen für eine Rückkehr nach Deutschland zu finden“, teilte das Auswärtige Amt der „Welt“ (Mittwochsausgabe) mit. Ein Verbot für Reisen existiere ohnehin nicht.

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Bei Reisewarnungen handele es sich „dem Charakter nach um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten“, so das Auswärtige Amt weiter. Das Haus stellte jedoch auch klar, dass es keine neuerliche Rückholaktion geben werde. „Weitere Charter-Rückholflüge sind nicht vorgesehen“, hieß es. Im März und April wurden rund 250.000 Deutsche zurückgeholt. Sie müssen sich noch darauf einstellen, für die Kosten aufkommen zu müssen. „Das Konsulargesetz sieht vor, dass die Teilnehmer der Rückholaktion sich an den Flugkosten beteiligen müssen. Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung richten“, teilte das Auswärtige Amt der „Welt“ mit. Die Teilnehmer würden über den jeweils zu tragenden Kostenanteil informiert, sobald dieser feststehe.

Foto: Auswärtiges Amt, über dts Nachrichtenagentur

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