Anwaltverein warnt vor Vorratsdatenspeicherung
In der Auseinandersetzung über die Nutzung gespeicherter Telekommunikationsdaten durch die Sicherheitsbehörden hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) massive Einwände gegen eine mögliche Einführung einer „anlasslosen Speicherung“ von IP-Adressen vorgebracht.
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Unbescholtene Bürger hätten das Recht, nicht überwacht zu werden, sagte die Hauptgeschäftsführerin des DAV, Sylvia Ruge, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Eine anlasslose Speicherung ihrer IP-Adressen ist damit nicht vereinbar.“ Zugleich sprach sich der Anwaltverein für das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ aus. „Quick Freeze ist ein grundrechtsschonender Kompromiss“, sagte Ruge den Funke-Zeitungen. „Eine darüber hinausgehende IP-Speicherung sprengt die Verhältnismäßigkeit.“
Immer wieder hatten die Polizeibehörden die Einführung der Vorratsdatenspeicherung mit einer in ihren Augen besseren Verfolgung der Täter etwa in Fällen des Kindesmissbrauchs begründet. Im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket der Bundesregierung wurden nun erneut Forderungen nach der anlasslosen Datenspeicherung laut. Der DAV widerspricht den Forderungen, den Ermittlungsbehörden stehe schon jetzt ein „umfangreiches Instrumentarium an verdachtsunabhängigen Ermittlungsmethoden zur Verfügung“, so Ruge. Die Rechtsanwältin hob hervor: „Anlasslose und flächendeckende Datensammlungen sind für eine effektive Strafverfolgung nicht erforderlich.“
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden beim Verdacht einer gravierenden Straftat wie etwa Kindesmissbrauch, aber auch Tötungsdelikte oder die Gründung einer Terrororganisation die relevanten Verkehrsdaten von den Telekommunikationsunternehmen auf richterliche Anordnung „eingefroren“ und gespeichert. Auf diese Weise soll bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat etwa der Aufenthaltsort eines mutmaßlichen Täters schneller identifiziert werden.
In der Bundesregierung hatte Buschmann viele Monate mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über die Ausgestaltung der Speicherung von Kommunikationsdaten durch die Sicherheitsbehörden gestritten. Der Kriminalpolizei geht „Quick Freeze“ nicht weit genug. Vertreter der Strafverfolgungsbehörden bemängeln, dass Daten vor der richterlichen Anordnung zum „Einfrieren“ verloren gehen würden.
Aktuell hat das Bundesjustizministerium nach Informationen der Funke-Zeitungen einen Gesetzentwurf in die Abstimmung mit den anderen Regierungsressorts gegeben, mit dem das „Quick-Freeze-Verfahren“ rechtlich in die Strafprozessordnung eingeführt werden soll.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Frau mit Telefon am Ohr, via dts Nachrichtenagentur
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