Sport

Gericht: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

via dts Nachrichtenagentur

Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) können vor Arbeitsgerichten klagen. Das entschied die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Ein 28-jähriger Schiedsrichter hatte in dem konkreten Fall Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil er aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war. Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage zunächst an das Landgericht Frankfurt verwiesen, da es kein Arbeitsverhältnis sah.

Das Landesarbeitsgericht Köln widersprach dieser Auffassung und wertete das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis. Entscheidend seien die vertraglichen Regelungen in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB, die eine persönliche Abhängigkeit begründeten. Ferner seien die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des DFB in diesem Bereich als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen (Beschluss vom 16.06.2025 – 5 Ta 58/25).

Anzeige

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Regierung will Bundeswehrbeschaffungen vereinfachen

Nächster Artikel

Unbekannter schlägt und tritt 27-Jährigen in Northeim

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.